Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag auslaufen lassen, wenn ich einen Minijob nicht mehr weitermachen will anstatt zu kündigen?
Guten Tag,
zur Zeit arbeite ich 30 Std./Woche als Teilzeit in einem Supermarkt. Nebenbei mache ich seit Ende April einen Minijob als Zeitungsausträger. Der Vertrag vom Minijob ist befristet seit Ende April und läuft bis Ende Oktober und endet ohne das es einer Kündigung bedarf (laut Vertrag). Probezeit von 3 Monaten habe ich bestanden und man sagte mir hinterher, dass man mit mir sehr zufrieden sei. Nun überlege ich den Minijob bis Ende Oktober zu machen und den Vertrag einfach auslaufen zu lassen (muss ja dann so gesehen nicht kündigen), weil ich evtl. Probleme wegen meinem Schlafrhythmus bekommen könnte, da die Arbeitszeiten vom Supermarkt ja mal morgens bis mittags und die Woche darauf nachmittags bis abends sind.
- Ich muss meinen Minijob-Chef ja daran erinnern, dass der Vertrag ausläuft und ob er geplant hat mich weiter zu beschäftigen, richtig? Weil ich eben überlege bald aufzuhören.
- Kann ich die Situation dann einfach schildern und im Falle einer möglichen Weiterbeschäftigung ablehnen und einfach sagen, dass ich bis Ende Oktober noch den Minijob mache (weil das ja der befristete Vertrag ausläuft) anstatt vorher mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen (würde ja aufs gleiche hinauskommen)?
- Mein Chef kann mich ganz blöd gefragt nicht zwingen den Minijob weiterzumachen, oder? Weil ich so Sachen gehört habe, sollte ich Anfang November weitermachen ohne das irgendjemand mir Bescheid sagt ich automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sei (Anmerkung: Mein Minijob-Chef meinte damals, dass die Arbeitsverträge dort immer für ein halbes Jahr anfangs abgeschlossen werden). Dass ich als Vertretung neue Zustellegebiete mir alle paar Wochen angewöhnen muss, macht die Sache auch nicht gerade leichter.
Anmerkung: Als ich meinem Chef erzählt habe, dass ich nun richtig arbeite sagte er selbst, dass es problematisch werden könnte, sollte ich im Supermarkt müde auftauchen, weil ich eventuell den Schlafrhythmus durch die veränderten Arbeitszeiten nicht beibehalten könnte. Dann könnte mich mein Supermarkt-Chef evtl. dazu zwingen den Minijob aufzugeben (was mir eigentlich im Endeffekt nichts ausmachen würde), zumal ich den Minijob sowieso eigentlich nur zur Überbrückung meiner Arbeitslosigkeit machen wollte.
Wie sage ich meinem Minijob-Chef am besten, dass ich "nicht mehr will" (nicht falsch verstehen)?
3 Antworten
Ich muss meinen Minijob-Chef ja daran erinnern, dass der Vertrag ausläuft
Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Warum auch? Dein Vertrag endet einfach. Nur wenn du weiterbeschäftigt werden möchtest, solltest du mit deinem Chef reden.
Kann ich die Situation dann einfach schildern und im Falle einer möglichen Weiterbeschäftigung ablehnen und einfach sagen, dass ich bis Ende Oktober noch den Minijob mache
Wenn du nicht willst, musst du den neuen Vertrag nicht unterschreiben - falls man dir einen anbietet. Den auslaufenden Vertrag brauchst du nicht kündigen, der endet einfach.
Mein Chef kann mich ganz blöd gefragt nicht zwingen den Minijob weiterzumachen, oder?
Nein, womit denn auch?
Weil ich so Sachen gehört habe, sollte ich Anfang November weitermachen ohne das irgendjemand mir Bescheid sagt ich automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sei
Das ist richtig. Würdest du nach Auslaufen des Vertrags weiterarbeiten ohne einen schriftlichen Vertrag und würde dich auch niemand am Weiterarbeiten hindern, hättest du tatsächlich einen unbefristeten Vertrag.
Vielen Dank für die Aufklärung. Also weiß ich Bescheid was ich machen muss. Warum habe ich erst diesen Beitrag übersehen? xD
Du bist genau so wenig verpflichtet Deinem "Minijob-Chef" mitzuteilen, dass Du den Vertrag nicht verlängern willst, wie der "Minijob-Chef" Dir sagen muss dass er Dich nach Ablauf des Vertrages nicht länger beschäftigt.
Wenn Befristungen ablaufen bedarf es ja keiner Kündigung. Sie werden entweder vor Ablauf verlängert, der Arbeitnehmer wird unbefristet übernommen oder sie Enden mit Erreichen des Enddatums im Vertrag.
Wenn Du freundlich zu Deinem AG sein willst, teil ihm mit, dass mit Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis für Dich beendet ist und Du den Vertrag nicht verlängern wirst. Dann hat der AG jetzt noch genug Zeit nach Ersatz zu schauen.
Zusammengefasst: Du kannst den Vertrag auslaufen lassen und brauchst nicht zu kündigen, Du kannst aber musst keinen Grund nennen warum Du nicht weiter dort arbeiten willst und nein, der AG kann Dich nicht zwingen den Vertrag zu verlängern.
Du solltest Deinen Resturlaub und evtl. vorhandene Überstunden rechtzeitig beantragen.
Wenn der AG Dir den Freizeitausgleich aus (nachweisbar) "dringenden betrieblichen Belangen" nicht geben kann/will, muss er beim Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Du hast aber, bist Du rechtzeitig dran, auch die Möglichkeit beim Arbeitsgericht deine Urlaubsgewährung zu beantragen.
Wird ein befristeter Vertrag nicht verlängert, so bedarf es keiner gesonderten Kündung.
Der befristete Vertrag endet am Ultiomo.
Hatte den Beitrag völlig übersehen. xD Vielen Dank für die Aufklärung. Gut, dann schaue ich in den nächsten Wochen, wie sich alles weiterentwickelt und werde im Oktober vollens noch meinen Urlaub nehmen.