Kann ich einen befristeten Arbeitsvertrag auslaufen lassen, wenn ich einen Minijob nicht mehr weitermachen will anstatt zu kündigen?

3 Antworten

Ich muss meinen Minijob-Chef ja daran erinnern, dass der Vertrag ausläuft

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Warum auch? Dein Vertrag endet einfach. Nur wenn du weiterbeschäftigt werden möchtest, solltest du mit deinem Chef reden.

Kann ich die Situation dann einfach schildern und im Falle einer möglichen Weiterbeschäftigung ablehnen und einfach sagen, dass ich bis Ende Oktober noch den Minijob mache

Wenn du nicht willst, musst du den neuen Vertrag nicht unterschreiben - falls man dir einen anbietet. Den auslaufenden Vertrag brauchst du nicht kündigen, der endet einfach.

Mein Chef kann mich ganz blöd gefragt nicht zwingen den Minijob weiterzumachen, oder?

Nein, womit denn auch?

Weil ich so Sachen gehört habe, sollte ich Anfang November weitermachen ohne das irgendjemand mir Bescheid sagt ich automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sei

Das ist richtig. Würdest du nach Auslaufen des Vertrags weiterarbeiten ohne einen schriftlichen Vertrag und würde dich auch niemand am Weiterarbeiten hindern, hättest du tatsächlich einen unbefristeten Vertrag.

GuFra91 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 11:06

Vielen Dank für die Aufklärung. Also weiß ich Bescheid was ich machen muss. Warum habe ich erst diesen Beitrag übersehen? xD

Du bist genau so wenig verpflichtet Deinem "Minijob-Chef" mitzuteilen, dass Du den Vertrag nicht verlängern willst, wie der "Minijob-Chef" Dir sagen muss dass er Dich nach Ablauf des Vertrages nicht länger beschäftigt.

Wenn Befristungen ablaufen bedarf es ja keiner Kündigung. Sie werden entweder vor Ablauf verlängert, der Arbeitnehmer wird unbefristet übernommen oder sie Enden mit Erreichen des Enddatums im Vertrag.

Wenn Du freundlich zu Deinem AG sein willst, teil ihm mit, dass mit Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis für Dich beendet ist und Du den Vertrag nicht verlängern wirst. Dann hat der AG jetzt noch genug Zeit nach Ersatz zu schauen.

Zusammengefasst: Du kannst den Vertrag auslaufen lassen und brauchst nicht zu kündigen, Du kannst aber musst keinen Grund nennen warum Du nicht weiter dort arbeiten willst und nein, der AG kann Dich nicht zwingen den Vertrag zu verlängern.

GuFra91 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 11:03

Hatte den Beitrag völlig übersehen. xD Vielen Dank für die Aufklärung. Gut, dann schaue ich in den nächsten Wochen, wie sich alles weiterentwickelt und werde im Oktober vollens noch meinen Urlaub nehmen.

Hexle2  08.08.2016, 11:31
@GuFra91

Du solltest Deinen Resturlaub und evtl. vorhandene Überstunden rechtzeitig beantragen.

Wenn der AG Dir den Freizeitausgleich aus (nachweisbar) "dringenden betrieblichen Belangen" nicht geben kann/will, muss er beim Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Du hast aber, bist Du rechtzeitig dran, auch die Möglichkeit beim Arbeitsgericht deine Urlaubsgewährung zu beantragen.

Wird ein befristeter Vertrag nicht verlängert, so bedarf es keiner gesonderten Kündung.

Der befristete Vertrag endet am Ultiomo.