Minijob: Steuern und Wohngeld

7 Antworten

Wie viel Geld wird wegen den Steuern usw. abgezogen?

Beim 450-Euro-Minijob werden seit dem 1.1.2015 3,7% vom Bruttolohn durch den AG einbehalten, ausser du stellst einen Befreiungsantrag wg. der Rentenversicherung. Infos findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich usw.

Was die Lohnsteuer anbelangt, ist der 450-Euro-Minijob steuerfrei, falls dein AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet! Auch hierüber findest du Infos in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich wie z.B.: Das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal oder nach den Lohnsteuermerkmalen erhoben werden, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen.

Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer bei der Entgeltzahlung am Arbeitsentgelt einzubehalten, so dass in diesen Fällen die Pauschsteuer vom Arbeitnehmer aufgebracht wird. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt.

Steuern werden da nicht abgezogen,aber du bzw.deine Eltern bekommen dann für dich weniger Leistungen gezahlt und diese musst du dann aus deinem Einkommen wieder zuzahlen,damit du weiterhin so leben kannst und versorgt wirst wie bisher !

Auf dein Bruttoeinkommen kannst du Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen,diese würden theoretisch vom Brutto berechnet,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann dein anrechenbares Einkommen.

Dieses anrechenbare Einkommen wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen um diesen Betrag gekürzt.

Würdest du jetzt angenommen 450 € Brutto wie Netto bekommen,dann läge dein Freibetrag bei 170 € und 280 € wäre dein anrechenbares Einkommen und das wird dann von deinem Bedarf abgezogen.

Demnach blieben dir von deinen 450 € nur noch dein Freibetrag von 170 €.

Vom Kindergeld deiner Geschwister wird da nichts angerechnet oder gekürzt,dass könnte theoretisch und dann auch praktisch auf dein Kindergeld zutreffen,wenn du es zu deiner eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest,weil du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest.

Dann wird dieser Überschuss auf den Bedarf der BG - deiner Eltern angerechnet,weil du dann aus dieser BG - raus sein würdest,weil du eben deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest.

Wird das ALG II verkürzt oder das Kindergeld nicht mehr gezahlt?

Dein Einkommen aus dem Minijob wird auf deinen Bedarf angerechnet. Die ersten 100,- € sind anrechnungsfrei, danach wird zu 80% angerechnet. Kannst du aber selber nachlesen: §§ 11 ff SGB II.

Wie viel Geld wird wegen den Steuern usw. abgezogen?

Es werden keine Steuern abgezogen, sofern du dem Arbeitgeber nicht dämlicherweise deine Steuer-ID gegeben hast.

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig (3,7%). Dies wird vom Lohn einbehalten (maximal als 16,65 €) im Monat. Dadurch zählt der Minijob im Bezug auf die Rentenversicherung als vollwertige Beitragszeit.

Steuern fallen keine an, für Kindergeld ist das ganze auch nicht schädlich, aber bei Alg2 wird dein Verdienst auf deinen Bedarf angerechnet, den du vom Amt ja für deinen Bedarf und deinen Mietanteil erhältst. Und von 450 Euro sind 100 Euro frei, vom Rest werden 80 % angerechnet, Du kannst davon also 170 Euro behalten, deine Eltern bekommen demnach 280 Euro weniger für deinen Bedarf überwiesen.

Solange dein Verdienst unter 450€ ist wird nichts gekürzt, also ist zumindest bei mir so verdiene 430€ im Monat.

kevin1905  28.02.2015, 13:27

Es geht um Arbeitslosengeld II aka Hartz IV. Einkommen wird selbstverständlich angerechnet, da es den Bedarf mindert (§ 11 SGB II).