Mindestmietzeit 6 Monate- darf ich nach 5 Monaten kündigen?
Mein Mietvertrag gilt ab dem 01.09.2018. Die Mindestmietzeit ist also am 01.03.19 vorbei
Kann ich zum 01.02. kündigen oder erst am 01.03.? Ich bin durch die Kündigungsfrist sowieso noch mindestens 3 Monate in der Wohnung.
6 Antworten
Einen befristeten Mietvertrag brauchst Du überhaupt nicht kündigen, er endet vertragsgemäß.
Du kannst jederzeit kündigen und musst nur die Kündigungsfrist einhalten. In deinem Fall ist es nicht verboten vor den 6 Monten zu kündigen. Vielmehr hast du eine Mindestmietzeit von 6 Monaten.
Die Kündigungsfrist sind wohl gesetzliche 3 Monate. Die Wohnungskündigung muss also spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.
Der genaue Text im Mietvertrag ist ausschlaggebend. Mindetsmietzeit ist vertraglich unzulässig. Richtig wäre gegenseitiger Kündigungsverzicht auf die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsabschluss oder Mietbeginn.
Damit könntest du nach deiner Formulierung heute kündigen, wenn du am 30.04.2019 den MV beenden willst.
"Die Mindestmietzeit ist also am 01.03.19 vorbei" --- Nein, sie wäre am 28.02.2019 vorbei, wenn die Klausel gültig wäre. Und da hättest du den günstigsten Kündigungstermin bereits verpasst, falls du nur "Mindestmietzeit" im Blick hättest.
Mindestmietzeit kennt das geltende Miet-Recht nicht. Entweder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart oder eine Befristung. Beides ist reglementiert. Was also steht konkret in deinem Mietvertrag?
Wenn vorstehende Regularien nicht vereinbart sind, betrüge die KF 3 Monate. Wenn du jetzt kündigst, wäre das zum 30. April machbar bzw. wirksam.
die mindest mietzeit geht bis zum 28.02 (monatsende).
da du 3 monate kündigungsfrist hast, haettest du auch schon vor 2 monaten zum 28.02 kündigen koennen.
immer zum monatsende nicht zum monatsanfang. denn in der regel startet ein neuer mietvertrag an einem ersten ;)
Es handelt sich offensichtlich nicht um einen befristeten Mietvertrag sondern einen mit einer Mindestmietzeit.