Wann muss ich kündigen wenn ich zum 01.03 raus möchte?
Hallo,
wir wollen zum 01.03 ausziehen, Kündigungsfrist unserer jetzigen Wohnung ist 3 Monate.
Wir wollten jetzt schon kündigen, was muss ich alles reinschreiben?
Heißt das zum 01.03 oder zum 01.12, wenn wir zum 01.03 ausziehen wollen?
LG und Danke, steh irgendwie auf'm Schlauch :p
9 Antworten
In diesem Fall sollte eine schriftliche Kündigung des Mietvertrags vor dem 1.12. stattfinden.
Du mußt bis zum 3. Werktag im Dezember Deine Kündigung abgegeben haben und das formlos. Du kündigst zum 28.02.2014
Hier ist ein Musterschreiben zur Kündigung
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wohnungskuendigung-musterbrief/
Kündigen kannst Du nur zum Monatsende. Also zum 28.2.2014.
Kündigen kannst Du jetzt schon, spätestens jedoch muß die Kündigung am 4.12.2013 beim Vermieter sein.
Inhalt, ganz einfach,
hiermit kündige ich meinen Mietvertrag über Wohnung xy ind der abc Straße Nr. 0 in 99999 Musterwitz fristgerecht zum 28.02.2014
Ganz wichtig, Originalunterschrift aller im Mietvertrag als Mieter genannten Personen und an alle als Vermieter genannten Personen. Falls es mehr als eine ist.
wir wollen zum 01.03 ausziehen, Kündigungsfrist unserer jetzigen Wohnung ist 3 Monate.
Wir wollten jetzt schon kündigen, was muss ich alles reinschreiben?
Heißt das zum 01.03 oder zum 01.12, wenn wir zum 01.03 ausziehen wollen?
LG und Danke, steh irgendwie auf'm Schlauch :p
Spätestens zum dritten Werktag im Dezember muss diue Kündigung beim Vermieer eingegangen sein.
was muss ich alles reinschreiben?
Vorname(n) Nachname(n) Anschrift PLZ Ort Ort, das Datum
Vermieter Anschrift PLZ Ort
Wohnungsnummer / Lage oder Bezeichnung der Wohnung
Kündigung des bestehenden Mietvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für Wohnung (Nummer, Anschrift der Wohnung) fristgerecht zum 28.02.2014
Die Kündigung erfolgt, da wir beabsichtigen, in eine Wohnung mit größerer Wohnfläche umzuziehen. Mit Vertragsende und darüber hinaus erlischt auch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für Konto (Nummer, BLZ, Name der Bank).
Wir erbitten höflich eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung inklusive Nennung des Datums des Vertragsendes.
Mit freundlichen Grüßen,
handschriftliche Unterschrift(en) der Mieter.
Hinweis:
Der Vermieter ist nicht verflichtet die Kündigung zu bestätigen.
Die Kündigung sollte per Einwurfeinschreiben verschickt oder persönlich unter Zeugen übergeben werden.
MfG
Johnny
Du schreibst rein, dass Du hiermit den Mietvertrag fristgerecht zum 01.03.2014 kündigst ;)