Mindestmietvertrag wie kommt man da raus?
Hallo Leute hab da mal eine Frage. Also ich bin 17 und werde in 10 tagen 18. Ich bin in der 21 SSW und ja ich möchte nun ausziehen und mit meinem Freund zsm ziehen. Also der Vermieter erlaubt mir in die Wohnung meines Freundes zu ziehen aber die Wohnung ist für 3 Leute zu kein. Folgendes Problem ich bekomme ALG 2 und mein freund nur migriges Ausbildungsgehalt, so aber wie kommt man aus diesem Mindestmietvertrag raus?
wieso ich dazu geschrieben habe das ich ALG 2 bekomme hat den Grund das ich wen ich jetzt in die 46 m2 kleine 2 raum Wohnung ziehen wird mir zwar bezahlt aber für 3 Personen ist die Wohnung zu klein deswegen muss ich gleich in eine große Wohnung ziehen mit meinem freund aber wir wissen nicht wie man aus diesem Mindestmietzeit Vertrags raus kommt.
Meint ihr es ist ein Grund wen man sagt das die Wohnung zu klein ist. oder man dazusagt das das amt das nicht bezahlen würde?
Danke für eure hilfe im vorraus.
ja es ist etwas komish beschrieben.
4 Antworten
Ohjee, Freund in der Ausbildung, selbst wohl keine abgeschlossene Ausbildung und schwanger und die Rechtschreibung passt auch dazu. Aber alles egal, es gibt ja "uns".....wir zahlen schon dafür. Jetzt wirst Du sicher beleidigt sein, aber man schafft doch VORHER die entsprechenden Voraussetzungen für die Familienplanung! Und welche "Mindestmietzeit" meinst Du? Hat dein Freund so eine Mindestmietzeit im Mietvertrag? wenn ja, muss Dein Freund diese zeit des Kündigungsausschlußes einhalten. der Vermieter muss sich nicht um Dich "kümmern", er steht in keinem vertraglichen Verhältnis mit Dir. Er muss Dich prinzipiell einziehen lassen, denn Partnerschaften gehen den vermieter nichts an. Ihr müsst deinen Einzug "erfragen", er muss aber auch seine Zustimmung geben. Sollte dann nach Einzug das Kind da sein, könnte er auch selbst eine Überbelegung anmelden, sofern er sich daran "stören" würde. Prinzipiell ist es bei der Wohnungssuche auch besser aus einem ordentlichen Mietverhältnis zu kommen als "erst" zusammen ziehen zu wollen. Das kommt bei Vermietern oft besser an.
Fürs Kind wünsche ich natürlich alles Gute.
Mit Mindestmietzeit-Vertrag meinst du wohl einen Vertrag mit gegenseitig vereinbartem Kündigungsverzicht.
Aus einem solchen Vertrag kommst du, sofern der Kündigungsverzicht rechtswirksam vereinbart wurde, nicht raus, solange der Vermieter nicht mitspielt.
Hast du schon mal darüber nachgedacht, dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter zu präsentieren? Meist gehen die Vermieter auf derartige Vorschläge ein.
Wenn die Interessen des Mieters höher sind, als die desVermieters, kann man aus dem Vertrag raus.
Dazu zählt auch Familienzuwachs, wenn die Wohnung zu klein wird.
Gefunden auf,:
immobilienscout24.de
Google, : Mindestmietdauer
Was genau heißt Mindestmietzeit?
Bitte den exakten Wortlaut aus dem Vertrag!