Mindestabstand auf öffentlichen Straßen?

1 Antwort

Soweit ich weiß laut StVO beim Parken soll der Fahrer mindestens 50cm vor- und hinter des Fahrzeuges frei lassen bzw. nicht die Sicherheit der anderen gefährden.
Gibt es eventuell ein Gesetz oder sonstiges bei dem Parken?

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Die Vorschriften in der StVO sind gesetzliche Regelungen.

Übrigens. Um Ein-Auszuparken brauche ich keinen Meter Abstand (vorne und hinten je 50 cm).