Minderjähriger hat einen Ausbildungsvertrag geschlossen, wie können Eltern den rückgängig machen?


05.09.2020, 14:06

Es ist eine Aufgabe auf einem Blatt, da bringt es mir nicht viel wenn ich weiß, dass sie es eigentlich zusammen unterschreiben sollen...

IntexVernichter  05.09.2020, 14:00

Hast Du schon mal ins BBiG geschaut?

KMontrose 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 14:01

Ja habs vor mir

5 Antworten

https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ausbildungsvertrag/

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Den Ausbildungsvertrag müssen du als Azubi und dein zukünftiger Betrieb als Ausbilder spätestens vor Beginn der Ausbildung unterschreiben. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bestimmt § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Wenn du noch minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen auch die Erziehungsberechtigten, das sind in der Regel deine Eltern, den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__11.html

Mein Lösungsansatz wäre §10 bbig. (Vertragserfordernis)

Um diesen rechtswirksam schließen zu können bedarf es der Geschäftsfähigkeit im Sinne des BGB bzw der Einwilligungs der Erziehungsberechtigten. Schaue §§ 103 und folgende BGB. Dort sind auch die Möglichkeiten erläutert, wenn ohne Zustimmung der Vertrag geschlossen wird.

Krieg ich nun volle Punktzahl? :)

KMontrose 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 14:22

Ich denke schon, vielen Dank ^-^

Schaue mal unter Geschäftsfähigkeit nach den ein Minderjährige ist das nur begrenzt! selbst ,mit 16 oder 17 Jahren! Da kann er nur Verträge schließen die nur über sein Taschengeld gehen! Also was kaufen in der höhe!

Das ergibt sich schon aus dem BGB AT (§ 107 BGB). Da brauchst du das BBiG gar nicht.

Ein von einem Minderjährigen geschlossener Vertrag existiert gar nicht.

Eine einfache (schriftliche) Erklärung der Eltern reicht völlig aus.

KMontrose 
Beitragsersteller
 05.09.2020, 14:00

Es ist ja auch eine beispielaufgabe auf einem Arbeitsblatt und eine einfache schriftliche Erklärung ist kein § den ich als Grundlage zitieren muss