Vertrag kündigen durch einen Minderjährigen
Hallo,
ich würde gerne meine Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio kündigen. Das Problem liegt darin, dass ich Minderjährig bin. Meine Eltern haben nie einen Vertrag unterschrieben, kann ich den jetzt also auch als Minderjähriger kündigen oder müssen meine Eltern das Kündigungsschreiben verfassen bzw. unterschreiben?
6 Antworten
Der Vertrag ist von vornherein ungeültig, da du nicht voll-geschäftsfähig bist und somit gar keinen Vertrag abschließen darfst.
Du darfst nicht mit monatlich wiederkehrenden Belastungen Veträge abschließen. Dieser Vertrag war also die ganze Zeit über schwebend unwirksam.
Wenn der Fitnesstudiobetreiber die Unterschrift eines Minderjährigen als ausreíchend angesehen hat, so hat er Pech gehabt. Du als Minderjähriger kannst einen solchen Vertrag nicht rechtsgültig unterschreiben. Das hätten deine Eltern tun müssen. Kündige die Mitgliedschaft und erwähne, das der Vertrag keine Rechtsgültigkeit hat, da deine Eltern den Vertrag nicht unterschriben und somit "genehmigt" haben.
Und was ist wenn ich die generelle Einwilligung habe? Ein Vertrag kann doch auch mittels Schweigen geschlossen werden oder nicht?
Was bedeutet generelle Einwilligung? Wenn deine Eltern dazu geschwiegen haben ist das noch lange keine Einwilligung, denn es setzt ja nicht voraus, dass deine Eltern überhaupt Kenntnis davon haben.
Generelle Einwilligung ist die Einwilligung die ich beim Taschengeld habe, damit schließe ich ja auch Kaufverträge ab
Mittels Schweigen kann man garnichts abschließen. Das würde bedeuten, dass man Vereinbarungen annimmt, über die garnicht gesprochen wurde und die auch nirgendswo schriftlich festgehalten sind.
Wie müsste ich den dann weiter vorgehen? Müssten meine Eltern da einfach anrufen? Reichts das? Wäre es sogar möglich, dass ich das bis dahin gezahlte Geld pro Monta zurückbekomme?
Du meinst damit die Sache mit dem Taschengeldparagraphen. Das ist eine andere Geschichte. Das bedeutet nur, dass Du Kaufverträge abschließen darfst, solange das im Rahmen deines Taschengeldes liegst. Ratenkäufe fallen z.B. nicht mehr darunter und mit Sicherheit auch nicht ein Vertrag mit einem Fitnessstudio.
Wenn das Geld vom Konto abgebucht wurde, können diese Abbuchungen bei der Bank innerhalb von 13 Monaten widerrufen werden. Ebenso können deine Eltern beim Fitnessstudio den Vertrag widerrufen, was man am besten schriftlich machen sollte. Das wird dem Studiobetreiber zwar nicht gefallen, aber es ist sein Problem, wenn er bei einem Minderjährigen nicht die Unterschrift der Eltern verlangt.
Taschengeldparagraf greift nicht bei periodisch wederkehrenden Zahlungen:
Theoretisch können sie die Beiträge zurück fordern. Sie müssten den Inhaber aber verklagen. Das heißt, RA-Kosten und Gerichtskosten vorlegen.
Wer hat denn den Vertrag unterschrieben? Du...als Minderjähriger?
keiner
wenn kein Vertrag unterschrieben wurde, ist auch keiner zustande gekommen....demnach erfolgten die Abbuchungen unrechtmäßig. Aber du musst doch eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben.
Bei Beträgen unter 100 € ist die Bak nict verpflichtet, die Eizgsermächtigung zu prüfen.
Trotzdem ist sie verpflichtet, die Beiträge auf Verlangen, zurück zu buchen.
Meinem Rechtsempfinden nach hättest du allein gar keinen Vertrag abschließen dürfen, ohne dass zumindest ein Elternteil unterschreibt. Demnach wäre der Vertrag zumindest anfechtbar. Aber wenn das Fitnessstudio einen Vertrag, den nur du allein unterschrieben hast akzeptiert, warum solltest du dann nicht allein kündigen können? Wenn der Betreiber das verlangt, schießt er meiner Ansicht nach ein Eigentor.
Du kannst weder einen Vertrag schließen, noch einen bestehenden kündigen. Deine Eltern können den Vertrag mit sofortiger Wirkung "wegen schwebender Unwirksamkeit" aufheben lassen. Theoretisch könnten sie sogar die kompletten Beiträge zurück fordern. Die müssten sie dann aber einklagen.
Das hab ich in der Schule ja auch, aber das ganze wurde von meinem Konto aus bezahlt, also mit eigenen Mitteln gem. § 110 BGB bewirkt.