Wann unterschreibt ein gesetzl. Vormund einen Ausbildungsvertrag?
Hallo,
ich hab mal eine Frage aus reinem Interesse. Habe auch schon mehrfach gegoogelt, bin aber noch auf keine Antwort gestoßen, die zu meinem "Fall" passt.
Wenn ein Minderjähriger (16-17 Jahre alt) eine Ausbildung beginnt, muss er ja einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und dazu noch ein Elternteil, da er ja minderjährig ist. In welchen Fällen muss ein Vormund (also ich meine hier jetzt jemand vom Staat, Jugendamt oder wer auch immer das dann macht) diesen Vertrag unterschreiben?
Google hat mir geliefert, wenn die Eltern verstorben sind. Das trifft hier jedoch nicht zu. Kann das auch bei einem Sorgerechtsstreit etc. der Fall sein? Und in welchen Fällen wird das noch so gehandhabt?
LG Indi
3 Antworten
Solange der Sorgerechtstreit nicht abgeschlossen ist, ist alles so wie es im Normalfall der Fall ist.
Ansonsten muss es einer der Beiden, also dem das Sorgerecht zugesprochen wurde dies tun.
Wird das Sorgerecht beiden entzogen, so hat der Staat bzw. dessen berechtigte Stelle das zu machen.
Auch natürlich wenn beide Eltern nicht mehr leben.
1 Das jugendamt macht es nur wen es keinen Anderen vormund gibt oder die Eltenr sich weigern das zu unterschreiben kann das jugendamt den teil auch übernehmen!
Das gericht entscheidet wer das sorgerecht bekommt oder auch ob das nur geteilt iwrd womit sich für dich dan nichts anderes ergibt!
Wird das sorgerecht entzogen sind da gravirdende sachen vorgefallendie das wohnen dort erstmal unmöglich macht!
Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde und du in Obhut beim Jugendamt bist. Dann hast du einen gesetzlichen Vormund der anstelle deiner Eltern unterschreibt.
Das ist das was Jugendämter unter anderem machen ja.
Sie entziehen ggbf. Sorgerechte, wenn die Eltern gefährdend für das Kindeswohl sind (oder einfach unfähige Deppen sind die sich um nichts scheren).
Entweder geben sie dann einem angehörigen das Sorgerecht (wenn es einen Angehörigen gibt der es übernehmen möchte und auch akzeptabel ist), oder sie übernehmen selbst das Sorgerecht des Kindes.
Hatte ich mir gedacht. Kann aber theoretisch das Jugendamt das Sorgerecht übernehmen und das Kind (wenn es eben schon 16/17 ist) kann bei z.B. seinem Onkel leben? Das geht dann doch oder?
und in diesem Fall, wenn beiden Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, darf man dann als Minderjähriger noch bei ihnen wohnen?
Logischerweise nicht.
Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, dann bedeutet das gleichzeitig dass sie die Kinder aus den Familien herausholen. Jugendliche leben dann meist in betreutem Wohnen mit Betreuern und mehreren Jugendlichen. Kleine Kinder würden bei Pflegefamilien untergebracht werden. Manche Kinder auch in Kinderheimen.
Verwechsle nicht Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen den Eltern mit dem Sorgerechtsentzug des Jugendamtes. Das sind zweierlei Sachen.