Minderjährige Tochter schwanger

15 Antworten

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Eine ganz Normale Frage und was bekommt man nur dumme Antworten. Geh mal zum Jugendamt und frag mal nach normaler weise ist auch der Vater ihres ungeborenes Kindes ab der Geburt ihr ebenso Unterhaltspflichtig wie gegenüber des Babys. Vieleicht veringert sich dann deine Unterhaltszahlungen deiner Tochter gegenüber.

derandi1 
Beitragsersteller
 11.04.2010, 16:18

@Nicki: Danke für Deine Antwort. Du hast es richtig erkannt: Nur DUMME Antwort bei einer ganz normalen Frage. Du bist der erste, bzw. der zweite der hier sachlich antwortet. Steppenwolf hat auch eine sachliche Antwort gegeben. Ansonsten mußte ich heute feststellen, daß die Leute hier, zumindest die die hier geantwortet haben, überhaupt keine Ahnung haben. Aber wirklich gar keine. Aber Hauptsache Mund aufmachen und dumm quatschen, die Schlaumeier hier. Danke @Steppenwolf und Danke @Nicki.

Wolf65110  16.04.2010, 01:19
@derandi1

Das die "TOP-Antwort" auf diese Frage "geh mal zum Jugendamt" lautet, konnte von den "Schlaumeiern" ja nun wirklich niemand ahnen. Alle die nicht auf diese glorreiche Idee "geh mal zum Jugendamt" kamen, haben also zwangsläufig "überhaupt keine Ahnung". Na dann: Geh mal zum Jugendamt und erzähle, dass Du gerne die Unterhaltszahlungen einstellen würdest. Da werden die sich freuen. Wenn die meckern sag ihnen, dass dies hier aber der beste Vorschlag war. Dann fügen die sich schon...

Nicki1980  16.04.2010, 23:29
@Wolf65110

Hast du ne bessere Antwort ? Als hier rumzustänkern.

Tut mir leid, aber das machst Du Dir zu einfach- Deine Tochter ist unterhaltsberechtigt bis zum 18 LJ. bzw. bis zum Erreichen eines Ausbildungsabschlusses. Stelle Zahlungen niemals einfach ein- es droht Unterhaltsklage und dies u.U. kann bis zur Lohnpfändung und in den Knast führen. Wenn Du Hilfe brauchst- vielleicht sogar Deiner Tochter auch Hilfe und Unterstützung (nicht nur finanzieller Art)zukommen lassen willst- geh zum Jugendamt: Dein zuständiger Sachbearbeiter beantwortet alle Fragen. Abschließend: Ich will nicht bewerten, wie Dein Verhältnis zu Deiner Tochter ist: das ist allein Deine Sache- aber Du bist Ihr Vater-... und damit auch für sie verantwortlich. Das sollte sich, auch bei eigenen finanziellen Engpässen, nicht nur auf die Zahlungsmoral auswirken.

Also erst mal bist du unterhaltspflichtig bis zur GEburt des Kindes. Die Unterhaltspflicht des Kindervaters greift erst mit der Geburt des Kindes. Schade dass es dir nur darum geht so schnell wie möglich nichts mehr zu bezahlen, statt sich zu fragen, was die Schwangerschaft wohl für Probleme aufwirft und ob du deine Tochter vielleicht unterstützen kannst. Deine Tochter ist dein Kind und das bleibt sie ein Leben lang. Sie ist jetzt mit deinem Enkelkin schwanger. HAst du keine anderenn Probleme als das zahlen einzustellen. Was das anbelangt würde ich mir an deiner stelle beim Jugendamt die richtigen Informationen holen.

Gratuliere zum Opa werden! Wenn Du ein Ekel bist biete Ihr die Kostenuebernahme fuer Abtreibung im Ausland an. Ansonsten freue Dich Du darfst bedingt durch die Schwangerschaft noch laenger zahlen. Unterhaltspflicht bis Abschluss der Ausbildung und wenn der Vater Deiner Tochter nicht zahlen kann bist bist Du auch noch fuer Dein Enkelkind unterhaltspflichtig. Sei nett zu den Kindern sie brauchen Dich.

derandi1 
Beitragsersteller
 11.04.2010, 12:45

sie befindet sich aber nicht in ausbildung

Fred4u  11.04.2010, 13:41
@derandi1

Schule ist auch Ausbildung bzw. die Vorbereitung darauf. Schulpflicht bis 18 Jahre dann Ausbildung oder Studium.

derandi1 
Beitragsersteller
 11.04.2010, 13:58
@Fred4u

sie wird die schule dann abbrechen so wie sie sagt

derandi1 
Beitragsersteller
 11.04.2010, 16:22
@derandi1

Und nun Fred?? Hast Du keine Antwort mehr parat???

Fred4u  11.04.2010, 18:47
@derandi1

Wenn sie die Schule fuer die Zeit der Schwangerschaft und ersten Jahre der Kindererziehung unterbricht verlaegert sich die Dauer Deiner Unterhaltspflicht entsprechend. Wenn sie die Schule dauerhaft abbricht endet Deine Unterhaltspflicht frueher. Bedenke sie kann ihre Meinung auch wieder aendern und mit 19 wieder die Schulbank druecken.

derandi1 
Beitragsersteller
 11.04.2010, 22:21
@Fred4u

wird sie aber nicht......

jumba  12.04.2010, 06:27
@derandi1

das kannst du heute noch nicht wissen. bis sie 18 ist, bist du unterhaltspflichtig. wenn sie dann mit 19 oder 20 wieder in ausbildung eintritt bist du wieder unterhaltspflichtig.

Da wäre ich mir aber nicht so sicher. Erkundige Dich mal professionell, zum anderen würde ja Deine Tochter gerade jetzt jede erdenkliche Hilfe auch von Dir, als Vater, nötig haben

Mach Dir mal eher darüber Gedanken als den Unterhalt einstellen zu wollen