Minderjährig - ist es Pflicht sich arbeitslos zu melden?
Hallo, ich wollte fragen ob es pflicht ist, sich mit 17, in 2 Monaten aber 18 - Arbeitslos zu melden? Ich habe meine Ausbildung abgebrochen da ich 2019 in eine andere stadt ziehe und dort erst eine Ausbildung beginnen möchte - bis dahin arbeite ich hier vollzeit in der gastro - wo ich aber erst ab 18 anfangen kann weshalb ich jetzt 2 Monate nichts tun kann. Ist es pflicht, sich für die 2 monate arbeitssuchend zu melden?
4 Antworten
natürlich musst du dich bewerben wenn du leistungen beziehen möchtest.
ob du 2019 eine ausbildung findest oder noch hast, ist eine andere geschichte die sich erst zeigen wird. du hast grundlos eine ausbildung abgebrochen und was glaubst du was du in der gastro verdienen wirst und was unterm strich nach abzug all deiner kosten monatlich - für dich noch übrig bleibt.
Bist ja richtig hängengeblieben, also verdienen alle ungelernten 450€ ? 😂 du bist mir aber einer, tust hier auf mega schlau und erfahren aber hast von nix ne Ahnung. Ich führe mein leben so, wie ich es für richtig halte :) mein vater hat mich gerne bei sich und sieht mich nicht als last , wenns bei dir so war tut mir das echt leid :( solltest dich vielleicht dagegen therapieren lassen :)
musst du auch nicht - du musst es deinem gewissen recht machen und das hast du nicht. statt dessen willst du vati auf der tasche liegen und nix tun. 1200 euro sind nicht viel geld und soviel musst du erstmal verdienen, dass ist mehr als mindestlohn. du bist ungelernter - wenn überhaupt wirds wohl ehr 450 euro und deine kosten nehmen den größten teil deiner einnahmen ein. was denkst du denn was das leben kostet.
War ja nicht grundlos abgebrochen. Habe viele probleme zuhause, ein elternteil ist verstorben und ich brauchte einen neuanfang, deshalb Ausbildung abgebrochen, für 1 jahr erstmal jobben um sich was für den Umzug anzusparen und in der anderen stadt Ausbildung anfangen. :)
was glaubst du was du alles für einen umzug brauchst und wieviel du als ungelernter in einem jahr ansparen wirst, nach abzug aller kosten.
Mußt Du für die 2 Monate nicht zur Berufsschule? Dann wäre die Überbrückungszeit doch gesichert!
Wenn Du kein Geld vom AA brauchst, musst Du Dich nicht melden. KV-versichert bist Du ja noch bei Deinen Eltern.
Bist Du denn nicht mehr berufsschulpflichtig?
In berlin ist man 10 jahre schulpflichtig die ich hinter mir habe, Berufsschule besuche ich nicht da ich doch gerade keine Ausbildung habe
bis 18 ist man berufsschulpflichtig.
Nein, bin schon fertig mit der Schule, dieses Jahr meinen Realschulabschluss gemacht.
berufsschule ist nicht realschule
Du bist berufsschulpflichtig, bis du 18 bist.
Omg nerv mich nicht du tust so als würden mir monatlich tausende von euros abgezogen werden!! Wenn ich vollzeit arbeite und zb 1.200 netto verdiene bleibt mir noch genug geld zum sparen für den Umzug übrig , mein gott alter ich muss dir hier garnichts Recht machen