Minderjährig - ist es Pflicht sich arbeitslos zu melden?

4 Antworten

natürlich musst du dich bewerben wenn du leistungen beziehen möchtest.

ob du 2019 eine ausbildung findest oder noch hast, ist eine andere geschichte die sich erst zeigen wird. du hast grundlos eine ausbildung abgebrochen und was glaubst du was du in der gastro verdienen wirst und was unterm strich nach abzug all deiner kosten monatlich - für dich noch übrig bleibt.

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Beitragsersteller
 13.10.2017, 22:02

Bist ja richtig hängengeblieben, also verdienen alle ungelernten 450€ ? 😂 du bist mir aber einer, tust hier auf mega schlau und erfahren aber hast von nix ne Ahnung. Ich führe mein leben so, wie ich es für richtig halte :) mein vater hat mich gerne bei sich und sieht mich nicht als last , wenns bei dir so war tut mir das echt leid :( solltest dich vielleicht dagegen therapieren lassen :)

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Beitragsersteller
 12.10.2017, 20:58

Omg nerv mich nicht du tust so als würden mir monatlich tausende von euros abgezogen werden!! Wenn ich vollzeit arbeite und zb 1.200 netto verdiene bleibt mir noch genug geld zum sparen für den Umzug übrig , mein gott alter ich muss dir hier garnichts Recht machen

markusher  13.10.2017, 07:19
@Kopiloten

musst du auch nicht - du musst es deinem gewissen recht machen und das hast du nicht. statt dessen willst du vati auf der tasche liegen und nix tun. 1200 euro sind nicht viel geld und soviel musst du erstmal verdienen, dass ist mehr als mindestlohn. du bist ungelernter - wenn überhaupt wirds wohl ehr 450 euro und deine kosten nehmen den größten teil deiner einnahmen ein. was denkst du denn was das leben kostet.

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Beitragsersteller
 12.10.2017, 02:03

War ja nicht grundlos abgebrochen. Habe viele probleme zuhause, ein elternteil ist verstorben und ich brauchte einen neuanfang, deshalb Ausbildung abgebrochen, für 1 jahr erstmal jobben um sich was für den Umzug anzusparen und in der anderen stadt Ausbildung anfangen. :)

markusher  12.10.2017, 07:13
@Kopiloten

was glaubst du was du alles für einen umzug brauchst und wieviel du als ungelernter in einem jahr ansparen wirst, nach abzug aller kosten.

Mußt Du für die 2 Monate nicht zur Berufsschule? Dann wäre die Überbrückungszeit doch gesichert!

Wenn Du kein Geld vom AA brauchst, musst Du Dich nicht melden. KV-versichert bist Du ja noch bei Deinen Eltern.

Bist Du denn nicht mehr berufsschulpflichtig? 

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Beitragsersteller
 12.10.2017, 21:11

In berlin ist man 10 jahre schulpflichtig die ich hinter mir habe, Berufsschule besuche ich nicht da ich doch gerade keine Ausbildung habe

markusher  13.10.2017, 07:19
@Kopiloten

bis 18 ist man berufsschulpflichtig.

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Beitragsersteller
 12.10.2017, 04:26

Nein, bin schon fertig mit der Schule, dieses Jahr meinen Realschulabschluss gemacht.

markusher  12.10.2017, 07:13
@Kopiloten

berufsschule ist nicht realschule

Du bist berufsschulpflichtig, bis du 18 bist.