Habe ich nach Abbruch einer Ausbildung noch recht auf Kindergeld?

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Hallo Pensid,

du solltest dich besser als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung melden:

Ihr Kind hat keinen Ausbildungsplatz oder ist arbeitslos
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Bei "Arbeitssuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen im Alter und Verdienst: Kindergeldanspruch gibt es dann nur bis zum 21. Lj. und nur bei einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob :-((

Gruß siola55

PS: siehe auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bin mir ziemlich sicher, dass du nach Volljährigkeit und Schulabschluss nur noch Kindergeld bekommst, während du in einer Aus- oder Weiterbildung bist.

Ein FSJ / BFD zählt auch. Ein Nebenjob, meines Wissens, nicht.

Aber wende dich doch morgen Vormittag vertrauensvoll an deine Familienkasse.

siola55  11.12.2020, 07:06

Bin mir ziemlich sicher, dass du nach Volljährigkeit und Schulabschluss nur noch Kindergeld bekommst, während du in einer Aus- oder Weiterbildung bist...

Irrtum - dann mach' dich bitte mal schlau im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab der Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

siola55  11.12.2020, 07:04

Auch bei "Ausbildungssuchend" besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-))

Ihr Kind hat keinen Ausbildungsplatz oder ist arbeitslos
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Ich bin 20 Jahre alt und habe wegen der Gesundheit meine Ausbildung abbrechen müssen und bekomme immer noch kigeld also denke ich schon das du es noch bekommen könntest kenne mich aber nicht so gut aus

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung