Muss man sich 3 Mon. vor Ende der Ausbildung arbeitslos melden, wenn man bis dahin keinen Job bekommen hat?
3 Antworten
Ja !
Auch ein Azubi muss sich 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend melden.
Da eine Ausbildung ja auch schon früher als vereinbart enden kann,könnte es passieren das man dann diese 3 Monate nicht einhalten kann,wenn man dann erfährt das man nicht übernommen wird.
Dann muss man sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme bei der Agentur für Arbeit melden.
Wenn es nur um die Übernahme geht,dann ist das doch kein Problem !
Du meldest dich dann ganz einfach 3 Monate bevor deine Ausbildung laut Vertrag endet bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend,wenn bis da noch nicht klar ist das du übernommen wirst.
Sollte deine Ausbildung dann schon früher beendet sein und du würdest erfahren das du nicht übernommen wirst,es sind aber dann weniger als 3 Monate,dann meldest du dich innerhalb von 3 Tagen als Arbeit suchend.
Würdest du dann doch übernommen,dann hat sich deine Arbeit suchend Meldung für dich erledigt,du kannst dann aus Anstand anrufen und bescheid sagen das du übernommen wurdest.
Denn wenn du nicht übernommen wirst,also dann arbeitslos wärst,dann musst du dich am 1 Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden,denn erst ab da würdest du Anspruch auf ALG - 1 haben.
Jain!
Wenn du eine außerbetriebliche Ausbildung machst, musst du dich drei Monate vor Ende melden.
Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, hast du keine Meldepflicht, es reicht die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Du solltest dich aber gerne früher melden, damit alles mit der Vermittlung und der Antragsstellung schon vorher in die Wege geleitet werden kann.
Sollte dann doch eine Übernahme möglich sein: einfach wieder wegen Arbeitsaufnahme abmelden
Das solltest Du sogar auf jeden Fall machen, sonst gibt es vom Arbeitsamt auch kein Geld.
Danke für die Antwort. Ist sehr nützlich, denn genau das Nichtwissen wegen der Übernahme ist das Problem.