Bohrlöcher in Mietwohnung von Hifi-Anlage etc.
Hallo,
habe in unserer Mietwohnung (seit 3 jahren wohnen wir hier) rund 25m Kabelkanal verlegt und einige Löcher für Boxen und andere Sachen machen müssen. Heißt im Klartext dass ich wo Kabelkanäle sind alle 40cm ein Loch habe. Also insgesamt 60Löcher, hinzu kommen 8 Löcher für den Bildschirm an der Wand, 16 Löcher in der Decke für Beamer, Center und Lampen, sowie 6 Löcher in der Wand für die Rears und ein paar große Löcher (Durchmesser 30mm) für die Kabeldurchführungen durch die Wand.
Muss ich das alles wieder verschließen? Oder gehört das noch zum normalen Umfang?
10 Antworten
Nein, es gehört nicht zum normalen Umfang, dass ein Mieter in 3 Jahren über 80 Löcher in einer Wohnung gebohrt hat. Die Löcher müssen wieder vernünftig verschlossen werden. Sei froh, wenn Du Deine Kaution wieder komplett zurück erhältst!
Wie? Normal? Alle Löcher zu und ggf. auch tapezieren und malern, wenn denn die Dinger weiterhin sichtbar sein sollten. Alles eigentlich ganz einfach, denn solche Beschädigungen des Mietgegenstandes wurden sicherlich mietvertraglich nicht erlaubt.
Meiner Ansicht nach ist das kein normaler Umfang und du musst sie verschließen. Aber selbst bei normalem Umfang erwarte ich persönlich von meinen Mietern, dass sie Bohrlöcher wieder verschließen. Schließlich möchte jeder, auch mein Mieter, in eine Wohnung ohne Bohrlöcher ziehen. So ´ne große Aktion ist das doch nicht.......
Das lässt sich schwer hier beurteilen, das dürfte wohl nur ein Gericht können. Die Nutzung von HiFi und das Verlegen von Kabeln gehört natürlich zum normalen Gebrauch, in diesem Umfang könnte das aber fraglich sein...
Wenn Du eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag hast, musst Du ohnehin alles wieder zumachen und renovieren (oder anteilig einen Maler bezahlen)...
Wie Dir bereits bekannt, ca. 90 Löcher sind definitiv zu viel. Nun aber noch eine Frage...was hält Dich prinzipiell davon ab, es auf Basis "fair geht vor" zu machen?! Du hast die Löcher gebohrt und Du machst sie wieder zu, oder soll der Vermieter oder der Nachmieter das für Dich erledigen? Ich finde es eher beschämend sich immer auf gesetzliche Möglichkeiten zu berufen. Man sollte immer mal nachdenken, dass man der eigenen Frau nichtmal das Auto anvertrauen würde aber wenn man von Anderen einen vielfach höheren Wertgegenstand (Wohnung) anvertraut bekommt, dann kann man damit ohne Sorgfalt umgehen. Nur eine gedankliche Anregung ;-).