Vermieter beschuldigt und beleidigt mich. Was kann ich tun?
Ich bin vor 9 Wochen in eine neue Wohnung gezogen. Nach wenigen Tagen bemerkte ich das vermutlich der Mieter über mir von morgens bis nachts hämmert, stampft, rumrennt, die Möbel verrückt und irgendwas klopft. Da ich zwischen den Feiertagen nur einen Tag frei hatte nervte es mich tierisch das ich wieder mal durch penrtrantes Bollern auf höchste Niveau geweckt wurde und entschließ mich da hoch zu gehen. Keiner da.bzw keiner öffnete. Ich legte mich wieder hin und wieder die gleiche Situation. Nachmittags war dann endlich jemand da 16:30 und öffnete. Ich muss zugeben ich war nicht wirklich freundlich und die Mieterin verneint den Lärm. Ich ging zurück in meine Wohnung und bin abgehauen weil die Erholung ausblieb . Am darauffolgenden Tag meldet sich der Vermieter wutentbrannt, das wir uns treffen müssen die tür der Mieterin beschädigt wurde im Keller eingebrochen Wäsche geklaut uvm . Nun besuchte der Vermieter mich gestern und brüllt mich an drohte mir beschuldigt mich das ich für den Schaden an der Tür verantwortlich sei (angeblich hätte die Mieterin am selben Abend um 23h ein kratzen an der Tür gehört) und das seit ich da wohne komische Dinge passieren s. O . Und schlussendlich kam die Polizei. Was tut man nun? Ich war an dem Abend bei einem Freund und danach in einer Bar bis nachts um 2. Ich bin echt ratlos weil ich wegen einer Beschwerde für alles verantwortlich gemacht werde. Vielleicht habt ihr einen Rat. Bin drauf und dran auszuziehen sowas dummes.
5 Antworten
Verweise auf Dein Alibi, entschuldige Dich für Deinen "Tanz" bei der Mieterin. Lade sie zu einer Tasse Kaffee ein, um in Ruhe die Sache aus der Welt zu räumen. (Geht sie nicht darauf ein, hast Du es wenigstens versucht.)
Verweise auch Deinen Vermieter in einem kurzen Brief auf Dein Alibi und fordere ihn auf, sich für sein unangemessenes Verhalten und seine falsche Verdächtigung zu entschuldigen.
Zum einen muss ich hier mal sagen, wenn jemand nach 8 Uhr morgens in seiner Wohnung renoviert ,muss man das hinnehmen. Da Dir keiner geöffnet hat, war ja wohl auch kein Lärm da, der Dich hätte stören können.
Diese Sachbeschädigungen und das Entwenden von Wäsche muss Dir erstmal einer beweisen. Nur weil Du da Krach geschlagen hast, heißt das noch lange nicht, dass Du das Eigentum anderer beschädigst oder entwendest.
Was hat die Polizei denn gemacht?
Du hast einen Mietvertrag, in dem die Hausordnung inkludiert ist, oder fehlt hier eine Hausordnung? In der HO sind Ruhezeiten verbindlich geregelt, die für alle Mieter gelten. Wenn jemand den Hausfrieden stört, dann den Vermieter kontaktieren und Ruhe aufgrund der HO verlangen. Die Störung wird beweisbar fortgesetzt > Mietminderung vornehmen, aber nur zeitbezogen möglich!
Die Ausraster des Vermieters sind nicht hinnehmbar. Sofort mit Anschreiben den V. zur Entschuldigung auffordern > keine Entschuldigung > Anzeige wegen falscher Anschuldigung. Alle Schreiben durch Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Du hast Zeugen, die bestätigen können, dass du zur Tatzeit garnicht in der Nähe warst. Besorg dir die Zeugenaussagen, bzw die Personalien der Zeugen. Dir sollte eig. nichts passieren dürfen.
die gilt genau so lange, bis man das Gegenteil bewiesen hat.
Selbstverständlich gilt die Aussage. Warum sollte die vor Gericht nicht gelten?!
Man geht im Allgemeinen davon aus, dass ein Freund nicht in einer familiären Drucksituation ggf. falsch aussagt, sondern lieber richtig aussagt, um sich nicht ggf. selbst strafbar zu machen. Die Aussage gilt als Alibi. Ich bin auch ziemlich sicher, dass die Polizei das so erfragen wird, dass sie am Ende keine Zweifel an der Wahrheit haben wird.
Auch wenn du deinen freien Tag geniessen wolltest, durfte die Nachbarin ihren damit verbringen, ihre Wohnung zu renovieren und zu dekorieren. Hämmern, Möbelrücken, Teppich verlegen, alles zulässig und hinzunehmen :-O
Nur während der gesetzl. Mittagsruhe und von 22-6 Uhr wäre aus der Wohnung dringender Lärm zu vermeiden gewesen.
Was die Anschuldigungen betrifft: Da bennent man sein Alibi und gut ist.
Was deine Umzugspläne anbelangt: Gute Idee, in der Mietergemeinschaft und bei deinem VM kommst du eher auf keinen grünen Zweig mehr.
G imager761
Die gesetzliche Mittagsruhe ist nicht mehr gesetzlich, könnte aber in der Hausordnung noch Bestand haben.
Mittagsruhezeiten sind allenfalls nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt.
Frage mal bei deiner Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt nach den Ruhezeiten, die für dein Wohngebiet gelten.
In der Fragestellung ist allerdings nur Lärm, der aus der Wohnung dringt relevant; und der dürfte auch ohne mietvertragliche Regelung oder Hausordnung aus Fürsorgepflicht und Erhalt des Mieterfriedens als allgemeine Rücksichtnahme vom VM eingefordert werden: Private Renovierung hat eben so stattzufinden, dass die Mietergemeinschaft nicht mehr als nötig belästigt wird.
Wenn das ein Freund von ihr ist gilt die Aussage nicht wirklich