In Australien iPad kaufen - Steuerrückerstattung?
Hallo. Ich bin in Australien und Frage mich ob es vorteilhaft ist mir hier ein iPad zu kaufen. Der AUD ist ist okay, kriege ich dann die 10% Mehrwertsteuer bei der Einreise zurück oder nicht?
4 Antworten
natürlich bekommt du die 10% australische MwSt zurück. Und wenn du es dann in Deutschland einführst, bezahlst du hier die gültige MwSt von 19%
Nur wenn das i-Pad teurer als 700 Euro war, sonst sind es nur 17,5% (bei einem Gesamtwert der abgabenpflichtigen Waren von mehr als 430 Euro, sonst kostet es gar nichts).
Du musst es ohne Steuer in Austr. kaufen, dann beim dt. Zoll anmelden, kommt noch max 30% Zoll drauf. Wenn nicht angemeldet und man erwischt wird kommt auch noch Strafe hinzu.
Die verlinkte Seite behandelt Postsendungen aus Drittlaendern. Der Fragesteller will das Teil aber anscheinend im Reisegepaeck mitbringen. Hierfuer gelten andere Bestimmungen. Der richtige Link waere dieswer: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html;jsessionid=5E286E2C47113826114480F45626BB83
Bei der Einreise in die EU bekommst du keine in Australien bezahlte Mehrwertsteuer zurueck. Das musst du schon in Australien vor der Abreise erledigen.
Fuer die Einreise in die EU gilt: Reisemitbringsel im Gesamtwert bis zu 430 Euro sind abgabenfrei. Bei abgabenpflichtigen Waren im Wert bis zu 700 Euro wird eine pauschalisierte Abgabe in Hoehe von 17,5% erhoben. Ab 700 Euro werden 19% Einfuhrumsatzsteuer pluss ggf. Zoll erhoben. Fuer Notebooks und Tablet-PCs faellt aber kein Zoll an, so dass es auch hier bei den 19% Einfuhrumsatzsteuer bleibt.
Viel zu viel Aufwand, Kauf es in Deutschland und fertig.
Es sei denn, du brauchst es dringend zum überleben. ;-)
Ohne Steuer geht der Kauf, soweit mi bekannt ist, nicht. Man kann sich aber mit entsprechender Bescheinigung die Steuer bei der Ausreise in Australien erstatten lassen.
für Deutschland gilt:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html
Bei Nichtanmeldung (Ausgang durch den Grünen Bereich) verdoppelt sich der Betrag, soweit mir das bekannt ist.