Mietvertrag... Vermieter hat "vergessen" Hundehaltung zu verbieten!

Mietvertrag1 - (Hund, Mietrecht, Tierhaltung) Mietvertrag2 - (Hund, Mietrecht, Tierhaltung)

9 Antworten

Wir haben letztlich telefonisch und schriftlich gefragt (beides mal sehr nett und freundlich) und heute haben wir eine schriftliche Rückmeldung bekommen dass die Vermietern Hunde in die Wohnung nicht dulden werden.

....

Eigentlich gibt es gar nichts mehr zu diskutieren .. egal was im Vertrag steht oder auch nicht ... der Vermieter hat Euch schriftlich gegeben, dass er keine Hunde im haus möchte, daran seid ihr erstaml gebunden - ihr könnt also nicht einfach einen Hund anschaffen ....

Ihr müsst den Vermieter auf Erteilung der Zustimmung verklagen und er muss dann die Zustimmung erteilen, wenn er keine vernünftigen Gründe gegen die Hundehaltung vorbringen kann .. möglichrweise sind aber die vernünftigen Gründe, dass es schon mehrere Katzen im Haus gibt ....

PS: Zeit für einen Hund sollte man natürlich schon haben .. nur morgens und mittags mal kurz raus, sit eindeutig zu wenig und nicht tiergerecht ....

neenchen 
Beitragsersteller
 14.06.2014, 17:43

Was sind eigentlich vernünftigen Gründe gegen Hundehaltung? Katzen gibt es hier nicht...

HerrNilson  14.06.2014, 20:55
@neenchen

Starke Allergie eines Mitbewohners oder-schlechte Erfahrungen mit Hunden bzw deren Halter, die schon dort gewohnt haben?!

taigafee  15.06.2014, 07:54
@HerrNilson

Die Erfahrung zählt vermutlich nicht, denn dass es schlechte Hundehalter gibt, dürfte jedem bereits bekannt sein.

Hier kommt's... im Vertrag haben die es nicht angekreuzt

der BGH hat festgestellt, daß eine generelle Hundeverbotsklausel in einem Mietvertrag unwirksam ist.

Weiter hat der BGH in diesem Urteil auch klargestellt, daß dieses Urteil kein Freibrief für Mieter ist und der Vermieter vor der Anschaffung trotzdem noch um Zustimmung zur Hunde-/Katzenhaltung gebeten werden muß.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html

Ich meine: Da unter 9 zwar keine Kreuz im betreffenden Kästchen ist, ist das kein Freibrief! Die übliche Rechtsprechung steht dem entgegen. Also: Einigen oder mit Hund umziehen.

TIPP: Bietet 20 € mehr als Kaltmiete an - mehr Geld beruhigt auch Vermieter...

PWolff  14.06.2014, 15:53

Vermutlich kann der Vermieter da so etwas wie Erklärungsirrtum geltend machen. Besonders, da er ja den Makler als Zeugen hat.

Und wenn nicht, kommt es drauf an, ob ihr euch den zusätzlichen Stress machen wollt.

Die rechtliche Seite dürfte das kleinere Problem sein. Mittlerweile können Vermieter die Hundehaltung nicht mehr einfach so ablehnen. ABER: Wenn Du jetzt gefragt hast und schon eine negative Antwort hast, kennst Du die Einstellung Deines Vermieters. Ich würde mir sehr gut überlegen, ob ich das riskieren würde, denn ist der Hund mal da, hast Du unter Umständen schnell Ärger, wenn er ein bisschen mehr bellt, als Vermieter und Nachbarn es mögen, wenn Dreck auf der Treppe liegt (von wem auch immer), plötzlich hat ein Nachbar dolle Angst vor Deinem Hund oder eine schweeeere Allergie... Ich empfehle Dir, wenn Du unbedingt einen Hund halten möchtest, erst eine andere Wohnung zu suchen, in der von Anfang an klar ist, dass Tiere erlaubt sind.

Hundehaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Die habt ihr nicht bekommen. Wenn du dir nun trotzdem einen Hund anschaffst, wirst du eine Abmahnung des Vermieters erhalten mit der Aufforderung, den Hund wieder abzuschaffen. Tust du das nicht, gibts die Kündigung. Klar, du kannst ihn auf Zustimmung verklagen, dir dann einen Hund anschaffen und weiterhin dort wohnen mit einem besch.... Verhältnis zum Vermieter. Ob man sich den Stress wirklich antun möchte? Dann zieh in eine Wohnung, wo der VM Hunde erlaubt, das ist wesentlich stressfreier.