Mietvertrag für Wohnung mit 17 unterschreiben, um mit 18 einziehen zu können?
also, ich möchte gerne wenn ich 18 bin ausziehen. da muss ich natürlich vorher um eine Wohnung schauen, damit ich nachher nicht doch ohne da stehe :D
damit zu meiner frage: darf ich mit 17 einen Mietvertrag unterschreiben wenn ich erst mit 18 dort tatsächlich einziehe?
5 Antworten
Du darfst mit 17 einen Mietvertrag unterschreiben. Der ist dann aber "schwebend unwirksam", er muss erst genehmigt werden. Genehmigen können ihn nur: 1. Deine Eltern oder 2. Du selber, sobald Du 18 geworden bist.
Also: Du kannst ihn unterschreiben und nachdem Du 18 geworden bist nochmal unterschreiben. Oder du ziehst mit 18 einfach in die Wohnung ein, damit wird der Mietvertrag "konkludent" (schlüssig, durch tun) genehmigt und ist voll wirksam.
Praktisch spielt das keine Rolle. Denn nach einem Einzug mit 18 kommt nach dem Willen der Beteiligten ein Mietvertrag zustande. Ob der Mietvertrag vorher schwebend unwirksam oder nichtig war, ist unerheblich.
Kannst du machen und wenn du Glück hast, kommst du damit durch.
Grundsätzlich müssten aber deine Eltern unterschreiben.
Dauerschuldverhältnisse darfst du nicht abschließen
ist ja theoretisch ganz ok was du da vor hast .... aber hast du in dem Alter überhaupt das notwendige Geld für Miete usw ? ein Vermieter will da Sicherheiten haben , hast du die zu bieten ?
also ich bin halt in der Ausbildung und hab dannach ne übernahme garantie für 3 jahre, vom gehalt her müsste das drin sein, ich will ja schließlich kein Penthouse sondern nur n WG zimmer oder so.
reicht das als Sicherheit?
das kann ich dir leider nicht beantworten , das muß dir der Vermieter dann sagen ob ihm das an Sicherheiten reicht oder nicht ..... manche lassen sich vielleicht drauf ein , andere wiederum nicht
Nein, erst mit 18 und der Vermieter will auch einen Einkommensnachweis haben, dass Du die Miete bezahlen kannst.
Mit 17 darfst Du noch keinen Mietvertrag unterschreiben.
In diesem Fall wäre er aber auch nicht schwebend unwirksam. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, ähnlich wie bei einem Kredit. Diese sind von Anfang an nichtig.