Kiosk kaufen Ablöse vor Mietvertrag unterschreiben?

5 Antworten

Was hast Du von einem unterzeichneten Ablösevertrag, wenn dann folgend kein Mietvertrag zustande kommt. Weiterhin - ist die Miete bei einem Neuvertrag möglicherweise deutlich höher und wäre diese dann noch wirtschaftlich?

Außerdem ist die Ablösesumme annähernd realistisch oder übernimmst Du Ladenhüter bzw. abgewirtschaftete Geräte zu überteuertem Preis?

Was ist wenn kein Mietvertrag zustande kommt? Dann haste irgend welches Zeugs (Ausstattung) an der Backe was Du nicht gebrauchen kannst.

Also erst Mietvertrag, dann Ablöse. Wem gehören eigentlich die "abzulösenden" Dinge?

miran1995 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 18:40

Die gehören dem jetzigen Mieter

Bitterkraut  14.08.2017, 18:52
@miran1995

Die gehören ihm auch  noch, nachdem du den Mietvertrag unterschrieben hast. Es gibt auch keinen Anspruch auf Ablöse, erst Mietvertrag, dann ablösen, und nur das, was du auch brauchen kannst. Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Kauf keine Ladenhüter.

Nimm eine Formulierung in den Kaufvertrag auf, nach der der Vertrag nur unter dem Vorbehalt des Zustandekommens eines Pachtvertrages geschlossen wird.

Wenn der jetzige Kioskbetreiber selbst Mieter/Pächter ist, hast Du zwei Geschäftspartner: einmal den Eigentümer, der Dir den Kiosk vermietet/verpachtet und zum anderen den Vormieter, der Dir das Geschäft, welches in dem Kiosk betrieben wird, verkauft. Dazu gehören möglicherweise Warenvorräte, nicht ortsfeste Einrichtungsgegenstände usw.

Ich bin der Auffassung, daß zuerst der Miet- bzw. Pachtvertrag in Form eines Vorvertrages mit dem Eigentümer in trockenen Tüchern sein sollte, bevor Du dem jetzigen Kisok-Pächter sein Geschäft abkaufst.


Bitterkraut  14.08.2017, 18:54

Wozu ein Vorvertrag? 

miran1995 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 18:41

Vielen Dank für die Hilfe ich versuche das nochmal zu klären 

Für mich klingt das überhaupt nicht plausibel. Wenn du den Mietvertrag nicht bekommst, hast du die Ablöse in den Sand gesetz.