Mietvertrag mit 17 unterschreiben ohne Einverständnis der Eltern?

8 Antworten

§ 108 (3) BGB:

Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt
seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.


Trotzdem wird sich der Vermieter wahrscheinlich sehr ungern darauf einlassen. Zumal auch Deine Volljährigkeit noch keine Bonität bedeutet.

Du bist noch minderjährig und kannst somit einen Vertrag nicht rechtsgültig unterschreiben.

Kein Vermieter wird so dumm sein und mit einem Minderjährigen einen Vertrag abschließen. Somit hat sich Deine Frage erübrigt. 

Zudem braucht man ein festes und regelmäßiges Einkommen. Wer das nicht nachweisen kann bekommt auch kein Zimmer oder Wohnung. 

Wenn ein Vermieter das mitmacht ginge das. Aber welcher Vermieter wird einen 17jährigen einen Mietvertrag unterschreiben lassen.

Der Mietvertrag eine Minderjährigen kann auch durch nachträgliche Zustimmung rechtsgültig werden.

Das geschieht hier mit dem Einzug des 18jährigen. Somit ist der Vertrag nun rechtsgültig.