Ausziehen und wieder Einziehen (Wohnung)?

10 Antworten

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Und für den Fall, dass ich von der Wohnung meiner Eltern ausziehe und sie weiterhin die Mieter bleiben? Kann ich dann einfach wieder einziehen? Ich frage den Vermieter noch, wollte erst einmal ein wenig Wissen haben 

Du wohnst also noch bei Deinen Eltern?

Dann kannst Du jederzeit wieder einziehen, Deine Eltern müssen ihrem Vermieter auch nur mitteilen dass Du weider eingezogen bist.

Bei Deinem jetzigem Auszug sollten sie das auch mitteilen und der Vermieter sollte dann die Nebenkosten die nach Personenzahl berechnet werden, anpassen.

MaShizzle 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 12:17

Hätten meine Eltern irgendwelche finanziellen Nachteile wenn ich ausziehe? Werden die Nebenkosten denn höher?

DerHans  06.09.2018, 12:20
@MaShizzle

Die personenbezogenen Nebenkosten werden sogar geringer. Allerdings wirst du ja dann sicher auch öfter dort sein.

johnnymcmuff  06.09.2018, 12:25
@MaShizzle

Nein Nachteile keine, sie hätten eher Vorteile.

Die Kosten nach Verbrauch sinken ja und bei den Kosten die nach Personenzahl abgerechnet werden zahlen sie dann auch weniger.

Beispiel: 9 Personen im Haus dann ist der Kostenanteil nach Personenanzahl bei Euch im Moment 3/9 = 33,33%

Ziehst Du aus, dann sind es 2/8 Bzw. 1/4 = 25 % ( also weniger)

johnnymcmuff  06.09.2018, 12:28
@DerHans

Allerdings wirst du ja dann sicher auch öfter dort sein.

Das ist dann Besuch und dagegen kann der Vermieter nichts machen.

MaShizzle 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 14:47
@johnnymcmuff

Vielen dank

MaShizzle 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 14:48

Deine Eltern sind die Mieter der Wohnung und du wohnst (noch) bei ihnen. Du willst jetzt wegen deines Studiums aber anderenorts eine Wohnung nehmen und deshalb die elterlioche Wohnung verlassen.

Dass du zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück in die elterliche Wohnung möchtest, ist legitim und dem stehen vermieterseitig keinerlei Hürden im Wege. Es bedarf von ihm keinerlei Genehmigung zu deinem Rückzug. Lediglichwäre der Vermieter zu informiertem, mehr nicht.

Grundsätzlich braucht ein Mieter für die Aufnahme in seine Wohnung für seine Kinder, Eltern oder Ehepartner keine Erlaubnis (BGB).

MaShizzle 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 12:16

Vielen dank!

Wenn die Wohnung nicht gekündigt wird und weiterhin Miete bezahlt wird, während sie leer steht, ist es kein Problem. Dafür musst auch nicht den Vermieter fragen. Das Vertragsverhältnis geht einfach weiter.

Es muss nur jemand regelmäßig zur Wohnung schauen, Briefkasten leeren, Lüften, im Winter heizen, dass es keine Schäden durch Frost gibt etc.

Wenn die Wohnung jedoch gekündigt wird, wirst du höchstwahrscheinlich nicht mehr einziehen können. Denn der Vermieter sucht sich dann natürlich einen neuen Mieter für die Wohnung.

albatros  06.09.2018, 13:51

Auch du hast (leider) die Frage missverstanden. Die FS wohnt bei den Eltern in deren Wohnung und will während des Studiums am Studienort eine Wohnung beziehen und nach dem Studium wieder zurück in die elterliche Wohnung. Dem stünde nichts entgegegen, es wäre das Recht der Eltern sie wieder in ihre Wohnung aufzunehmen und das ohne Erlaubnis des Vermieters.

Renick  06.09.2018, 14:08
@albatros

Ich könnte deinen Einwand akzeptieren, wenn du ihn so formulieren würdest, dass du sagst:

"Der Fragesteller hat (leider) die Frage falsch gestellt."

In der Frage steht nicht das Geringste von Eltern oder ähnlichem. Wir können nur auf Basis der gegebene Informationen antworten. Und wenn du nur allein die ursprüngliche Frage anschaust, musst du gestehen, dass die Antwort richtig ist.

Wir verstehen uns schon, ich weiß was du meinst. Ich schreibe das nur so, weil ich es immer wieder schade finde, dass Fragestellern nicht klar ist, nur dann eine hilfreiche Antwort bekommen zu können, wenn sie auch erforderliche Infos geben.

albatros  06.09.2018, 14:11
@Renick

Aus den Kommentierungen des / der Fs ging für mich der Sachverhalt hervor wie er tatsächlich ist. Die ragestellung war sehr missverständlich, dass stimmt.

frag das deinen vermieter

Du hast die Wohnung gemietet. Das heißt nicht, dass du dort wohnen musst. Du zahlst nur unnötig Miete. Und du musst ggf. sicherstellen, dass auch während deiner Abwesenheit deine Pflichten wie z.B. Flurreinigung und Mülltonnen rausstellen erfüllt werden.

Oder willst du kündigen? Meinst du, der Vermieter hält die Wohnung für dich frei? Der wird die dann an jemanden anderen vermieten vermieten.