Mietvertrag für pflegebedürftige Person?

4 Antworten

Berechne die Miete für die Kleine Wohnung.

Der Mieter nutzt ja nicht wirklich Deine Küche. Die nutzt Du. Du kochst dort. Der Mieter soll ja nicht in Deiner Küche kochen oder dort an den Kühlschrank gehen oder ähnliches. Also nutzt er die Küche nicht.

Du kochst aber für den Mieter. Mach dafür einen zweiten Vertrag: einen Dienstleistungsvertrag. Darin ürst Du genau auf wie oft pro Woche bzw. pro Tag du kochst und rechnest das dann ab.

miezepussi  11.09.2017, 13:08

Also schön Rechnung schreiben. Mach Dich aber vorher schlau, wie das ist mit einem Gewerbe oder ob das freiberuflich ist oder wie auch immer das dann heißt.

alma1869 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 13:17
@miezepussi

Bezogen auf das Kochen oder die Miete?

Ich würde an deiner Stelle wegen der Küchennutzung gar nichts erwähnen im Vertrag. Das könnte unter Umständen zu Problemen führen. nehmen wir einmal an, es entwickelt sich irgend wann anders und du möchtest wegen dem Kochen nicht mehr unterstützen, dann bleibt trotzdem die vertraglich vereinbarte Küchennutzung, auf die ein Anrecht besteht.

Das Ganze als Dienstleistungsvertrag zu machen würde bedeuten, dass es zu einer gewerblichen Tätigkeit wird, und du das entsprechend anmelden musst.

Für dich am besten wäre, einfach die Nettomiete etwas höher ansetzen. Ausgaben für Lebensmittel kannst du ja direkt über den Kassenzettel geben lassen. So bist du frei für sämtliche Eventualitäten, die auftreten könnten.

Läßt Du Dich für Deine Dienste bezahlen?

Ich gehe davon aus, dass Du auch täglich für Dich selbst kochst? Falls nicht, könnte man evtl. über einen Zuschlag nachdenken, weil Dir ja auch dadurch höhere Strom-und Wasserkosten und Lebensmittelkosten entstehen. Dein Zeitaufwand wäre auch höher.

Das würde ich aber nicht auf den Mietpreis raufschlagen, denn damit hat es ja im Grunde nichts zu tun.

Ist allerdings nur mein persönliches Empfinden und keine "Rechtsberatung", weil ich mich damit nicht auskenne.

Vermiete nur die kleine Wohnung und keinesfalls einen Teil Deiner Wohnung. Sollte es irgendwann mal Ärger geben, wäre eine klare Abgrenzung gegeben.

Die Leistung, bei Dir mit zu essen, könntest Du separat berechnen.