Maklergebühren nach Rücktritt vom Mietvertrag?
Hallo,
nur mal so aus neugier nachgefragt, darf ein Immobillienmakler vom Mieter Gebühren berechnen wenn der Mieter 2-3 Wochen nach dem unterzeichnen des Mietvertrages vom Mietvertrag zurücktritt?
Danke und Gruß Tom
6 Antworten
Hattest Du den Makler zur Wohnungssuche beauftragt? Dann hat er jetzt einen Anspruch auf die Gebühren, denn es kam ein Vertrag zustande. Einen Rücktritt von einem Mietvertrag gibt es sowieso nicht. Allenfalls eine normale Kündigung mit dreimonatiger Frist oder einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag. In jedem Fall steht in der Situation, in der ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, dem Makler die Provision zu.
Bist Du der Vermieter, der den Makler beauftragt hat und stehst nun vor der Situation, dass Dein neuer Mieter vom Vertrag zurück tritt, was gar nicht geht, steht dem Makler die Provision zu und zwar nicht vom Mieter sondern von Dir als Auftraggeber.
Einen Rücktritt gibt es nicht. Dem müßtest Du nicht zustimmen. Der Mieter kann ganz normal kündigen und muss mindestens 3 Monate Miete bezahlen. Dein Pech, wenn Du den Großteil der Kohle, die Du einnimmst, an den Makler weiter reichen musst und für die erneute Vermietung erst recht einen Makler brauchst.
Ab wann wäre der Beginn des Mietverhältnisses? Ab 1. Februar oder 1. Mai?
Angenommen der Mieter würde jetzt wieder kündigen und Mietbeginn ist 1. Mai, dann wäre der Vertrag am 30.4. beendet und er hätte keine Miete zu zahlen.
Wäre aber Beginn bereits der 1. Februar, hätte er bis einschließlich April die Miete zu zahlen.
Einen Aufhebungsvertrag kann man immer machen, aber wieso sollte man das als Vermieter? Wenn der Makler von Dir beauftrag war, darf überhaupt nichts auf den Mieter umgewälzt werden.
Wäre der Beginn des Mietverhältnisses erst der 1.5., dann kannst Du jetzt sofort alle Hebel in Bewegung setzen, um einen neuen Mieter mit möglichst frühzeitigem Mietbeginn zu finden. Ab Datum des Einzugs würde dann die Zahlungspflicht für den ursprünglichen "Neumieter" entfallen.
Hast du auf eine Anzeige des Immobilienmaklers reagiert, musst du keinen Cent zahlen. Die Maklerprovision zahlt der Vermieter!
Hast du einen Immobilienmakler beauftragt für dich eine Wohnung zu suchen, dann musst du zahlen.
Und in beiden Fällen hat es nichts mit der späteren Kündigung der Mietsache zu tun.
Zurücktreten vom Mietvertrag? Du meinst, Du willst wieder kündigen?
Der Makler hat seine Arbeit gemacht und dafür will er sein Geld. Wenn Du gleich wieder kündigst, ist das Deine Sache.
Moin,
jetzt gib doch bitte noch mal genau an:
wer bist du? Mieter/Vermieter
wer hat den Makler beauftragt?
ansonsten kann man keine zuverlässigen Aussagen treffen
.... das wird er nicht können, der liebe Mieter, denn ein Rücktritt ist ja nicht möglich.
Wie darf ich deine Antwort verstehen?
Das es normalerweise kein Rücktrittsrecht von einem Mietvertrag gibt.
Schon richtig: Es gibt keinen Rücktritt vom Mietvertrag. Allenfalls eine Kündigung.
... na ja, Du betankst Dein Auto, möchtest aber nicht bezahlen, willst den Sprit nun zurückgeben und an einer anderen Säule zulangen.
Nein, die Wohnung wurde über ein Portal gefunden und dann per Auswahl vergeben.
Der Mieter hat den Vertrag unterschrieben, kann aber erst in 3 Monaten einziehen, zahlt bis dahin also noch keine Miete weil noch der Vormieter in der Wohnung ist. Der neue Mieter hat es sich jetzt anders überlegt und will die Wohnung nun doch nicht. Da bisher keine Miete bezahlt wird, muss die Wohnung mit den 3 Monaten Kündigungsfristen auch gekündigt werden, oder kann hier ein Aufhebungsauftrag gemacht werden? Welche Kosten darf der Makler dafür auf den Mieter umwälzen?