Darf man als Vermieter im Mietvertrag den 2. Wohnsitz bei der Adresse eingeben?
HALLO
Darf man als Vermieter im Mietvertrag den 2. Wohnsitz bei der Adresse angeben? oder muss man die 1. Meldeadresse immer verwenden für alles? Wie ist das gesetzlich? Hab da noch nichts gefunden dazu im Internet. Eventuell weiß auch jemand einen Gesetzestext dazu.
Vielen Dank für die Antworten. =)
1 Antwort
Wichtig ist, dass eine zu Mietbeginn "ladungsfähige Anschrift" angegeben wird. Es muss nicht zwingend die Meldeadresse sein. Wenn z. B. jemand aus dem Ausland bei einer Firma arbeiten anfängt, vorübergehend in verschiedenen Hotels untergebracht wird und eine Anschrift angeben muss, könnte das auch die Anschrift der Firma sein. Sie würde dann so lauten
x y
c/o Fa. sowieso
usw.
Somit kann ohne weiteres auch der 2. Wohnsitz angegeben werden, wenn es keine Fake-Adresse ist.