Darf man als Vermieter im Mietvertrag den 2. Wohnsitz bei der Adresse eingeben?

1 Antwort

Wichtig ist, dass eine zu Mietbeginn "ladungsfähige Anschrift" angegeben wird. Es muss nicht zwingend die Meldeadresse sein. Wenn z. B. jemand aus dem Ausland bei einer Firma arbeiten anfängt, vorübergehend in verschiedenen Hotels untergebracht wird und eine Anschrift angeben muss, könnte das auch die Anschrift der Firma sein. Sie würde dann so lauten

x y

c/o Fa. sowieso

usw.

Somit kann ohne weiteres auch der 2. Wohnsitz angegeben werden, wenn es keine Fake-Adresse ist.