Mietvertrag - Mieter aufnehmen?
Hallo zusammen, meine Mum und ich wohnen derzeit in einer Wohnung einer Genossenschaft. Gerne würde meine Mum mit Ihrem Freund zusammenziehen und mein Freund würde gerne bei mir einziehen. Demnach würde meine Mum mir die Wohnung als Hauptmieterin überschreiben. Diese "Idee" haben wir der Genossenschaft mitgeteilt. Leider sagten diese mir, dass die Wohnung erst komplett neuausgeschrieben werden muss (ist eine sehr tolle und günstige Wohnung) demnach wird diese dann weg sein. Es gibt noch die Idee das meine Mum Hauptmieterin und in der Wohnung gemeldet bleibt und mein Freund einfcah einzieht. Jetzt jedoch die Frage kann man einfach jemanden mit in den Mietvertrag aufnehmen ohen das die Genossenschaft was sagt?
5 Antworten
Der Freund Deiner Mum soll sich eine Wohnung mieten. Deine Mum soll da auf keinen Fall mit in den Mietvertrag.
Deine Mum bleibt ganz offiziell bei Dir wohnen, wo sie Hauptmieterin ist. Sie soll Dich oft besuchen.
Dein Freund darf zu Dir ziehen. Da kann die Genossenschaft nichts dagegen haben. Du musst ihn nur melden, wegen der korrekten Umlage der Verbräuche. Offiziell bewohnt ihr die Wohnung dann zu dritt, was sich u. U. auf die Nebenkosten auswirken kann, aber das hält sich in Grenzen. Solange Dein Freund nicht sehr unangenehm auffällt, wird niemand was dagegen haben und machen können.
Die Wohnung einfach auf Dich überschreiben geht nicht und Deinen Freund in den Mietvertrag mit auf nehmen, davor würde ich sehr warnen. Wenn es darauf ankommt, ist es nahezu unmöglich, eine solche Dreier-Beziehung Vermieter-Hauptmieter-Hauptmieter wieder aufzulösen, denn dazu muss der ganze Vertrag gekündigt werden und wenn nur einer der drei was dagegen hat, geht das nicht. Dann würdest Du Deinen Freund nur sehr schwer wieder los.
Das gleiche gilt für Deine Mum. Wenn es ihr bei ihrem Freund nicht mehr gefällt und sie zieht wieder aus, bleibt sie in der Verpflichtung für die Wohnung des Freundes, wenn sie dort auch im Mietvertrag steht. In dem Fall hätte sie sogar zwei Wohnungen am Bein, die sie beide eigentlich gar nicht mehr selbst bewohnt. Sie könnte dann eine weitere Wohnung mieten, dann wären es schon drei, aber das wird sie sicher nicht tun.
Hallo, ich möchte dir erstmal einen Tipp geben.Ich denke es ist dein Erster Freund?
Wie dem auch sei.Wenn du als Nachmieterin bzw neue Hauptmieterin auf dem Vertrag stehst ,reicht das völlig.Wenn du dich mal trennen willst,kannst du deinen Freund schneller vor die Türe setzen.Sorry klingt doof aber Rechte hast du dann gesichert als alleinige Mieterin.
Dein Freund wohnt dann bei dir und ist bei dir gemeldet.Ihr wohnt zusammen.So sagt er das auch beim Einwohnermeldeamt.
Den jetzigen Mietvertrag kann man überschreiben auf dich.
Erkundige dich da bei der Verbraucherzentrale in deiner Stadt.Die Auskunft kostet meistens nichts.Wenn dann auch nur 10 Euro.
Viel Glück
Fast gut. Nur das mit dem Überschreiben klappt nicht.
Den jetzigen Mietvertrag kann man überschreiben auf dich.
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Und so wie sich das liest wird er die nicht geben.
Nein, ist nicht mein erster Freund ;) Ist nur der erste mti dem ich zusammenziehen will. Problem an der Sache ist das unsere Gennossenschaft gesagt hat sie könnten die Wohnung nicht einfcah an mich überschreiben. Sie müsstend iese erst ausschreiben udn wenn die dann keiner will kriege ich die.
Demnach würde meine Mum mir die Wohnung als Hauptmieterin überschreiben.
Man kann einen Mietvertrag nicht einfach jemand anderem überschreiben. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Welche dieser offensichtlich nicht geben will.
Es gibt noch die Idee das meine Mum Hauptmieterin und in der Wohnung gemeldet bleibt und mein Freund einfcah einzieht.
Dann kann Deiner Mum wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos gekündigt werden.
Jetzt jedoch die Frage kann man einfach jemanden mit in den Mietvertrag aufnehmen ohen das die Genossenschaft was sagt?
Nein.
Nein, das bedarf der Zustimmung der Genossenschaft, ohne die geht nichts...
Demnach würde meine Mum mir die Wohnung als Hauptmieterin überschreiben.
Der einzige, der da was zu sagen hat, ist der Vermieter! Deine Mutter kann dir die Wohnung nicht überschreiben. Sie gehört ihr doch nicht.