Mietrecht Vermieter hat meinen Eltern einen Beschwerdebrief geschrieben?
Guten Tag,
meine Mitbewohnerin und ich wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Die auch Rechtens ist. Eines Tages ruft mich die Tochter die nach uns einzieht an und fragt nach einen Besichtigungstermin, da die Vermieterin einfach meine Nummer weitergegeben hat. Nach dem Termin hat die Vermieterin unseren Eltern(die keine Bürgschaft haben) einen Brief geschrieben. Worin üble Behauptungen drin standen. Das angeblich im Badezimmer Schimmel wäre und alles unaufgeräumt und Messihaft ist. Wir hatten extra vor dem Besuch alles sauber gemacht und die Wohnung war ordentlich . In der Küche stand eine Pfanne wo ich vor 5 Minuten vor dem Besuch gekocht hatte und ein großer Sack mit Pfand. Ihre Beschreibung der Küche war das überall dreckiges Geschirr rumstand und überall Müll wäre (Wahrscheinlich meinte sie den Pfand)
Jetzt komm ich zu meiner Frage darf die Vermieterin unseren Eltern so einen Brief schreiben obwohl diese nicht im Mietvertrag binhaltet sind? Oder meine Nummer an Ihre Tochter weitergeben.
Vielen Dank für die Hilfe
8 Antworten
Der Brief erfüllt allenfalls den Tatbestand der üblen Nachrede, aber soll man so etwas polizeilich oder anwaltlich verfolgen? Das macht doch keinen Sinn. Die Weitergabe der Telefonnummer ist ebenfalls trotz Datenschutz alltäglich und würde als Delikt nicht verfolgt.
Aber Ihr sitzt doch am längeren Hebel:
- Nie wieder vor Eurem Auszug darf die Tochter in die Wohnung und wenn sie es noch so dringend hätte, z. B. zum Ausmessen für die Küchenbestellung o. ä.
- Ihr teilt nicht mit, ob Ihr tatsächlich pünktlich ausziehen werdet oder nicht.
- Ihr hinterlasst die Wohnung in dem Zustand, der lt. Mietvertrag möglich ist und keinesfalls besser. Also: Keine gründliche Reinigung von Bad, Fenster und anderen Teilen und nur besenrein.
Das alles ist legal und müßte von der Tochter hingenommen werden, auch wenn sie es ggf. als schikanös empfinden würde.
Danke für die Auszeichnung.
Ich fürchte, es gibt nirgendwo ein Gesetz oder eine Verordnung, worin das Abfassen von Briefen mit der Schilderung von Beobachtungen verboten wäre. Die Vermieterin ist ja schließlich keine Amtsperson, die hier ein Dienstgeheimnis verraten würde oder die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen würde, wie ein Arzt, ein Pastor, ein Therapeut oder ähnliches.
Du kannst doch mit deinen Eltern abklären, wie die Wohnung tatsächlich ausgesehen hat, und dass sie sich aus den Schilderungen der Vermieterin nichts zu machen bräuchten.
Ich habe leider das Gefühl das diese uns Raus haben möchte
Meine Eltern haben den Brief gelesen und sich sehr darüber aufgeregt das sie am Tag davor auch gesehen hatten wie es wirklich aussieht
Ja, sie darf Briefe schreiben. Telefonnummer unterliegt auch nicht zwangsläufig dem Datenschutz.
Vermieter dürfen sowviel Briefe schreiben wie sie wollen ... da ihr sowieso auszieht ist es auch egal wie sie Eure Küche finden ...
es könnte wegen des Schimmels aber Ärger bei der Rückgabe der Wohnung geben ...
Auch Telefonummern die man freiwillig herausgibt, damit man erreicht werden kann,, dürfen genau dafür genutzt werden (ansonsten sollte man die nummer für sich behalten oder nur bestimmte Nummern herausgeben)
Ihr solltet bei der Rückgabe der Wohnung sowieso alles dokumentieren (Fotos Übergabeprotokoll) und Zeugen für den Zustand der Wohnung bei Übergabe haben - von Seiten dieses Vermieters dürfte Ärger drohen
Danke es ist meine erste Wohnung weswegen ich mich da noch nicht auskenne
Papier ist geduldig, dein Vermieter hat anscheinend eine andere Auffassung was Ordnung und Sauberkeit betrifft. Bei ihm ist es anscheinend schon Chaos, wenn eine Einkaufstüte im Flur steht.
Aber nun bist Du im Vorteil, Du weißt jetzt, das dein Vermieter ein pingeliger Mensch ist. Bei der Wohnungsübergabe nach dem Auszug würde ich dann genauso sein, und alles schön dokumentieren, und mindestens einen unbeteiligten Zeugen hinzuziehen.
Sollte die Telefonnummer eine nicht gelistete sein (sog. Geheimnummer), gehört diese zu den personenbezogenen Daten, und darf nicht ohne Einverständnis des Inhabers weitergegeben werden.
Aber es gibt keinen Schimmel ich hätte überlegt Fotos mit einer aktuellen Zeitung zu machen um das zu beweisen