Mietrecht: Umzugspauschale vom Vermieter einfach mal abgezogen
Im Mai bin ich aus meiner Wohnung raus und nach 3 Schreiben bezüglich meiner Kautionsrückzahlung reagierte nun mein Vermieter. Er hat von der Kaution 26 Euro Umzugspauschale abgezogen mit folgender Begründung:
Die Umzugspauschale beinhaltet Kosten der Verwaltung, die aus Gründen des Umzugs entstehen. Berechnet werden Namenschilder (Haustür, Briefkasten), Verwaltung der Daten für die gesonderte Berechnung der Betriebskosten, …
Ich habe nun versucht eine Antwort hier im Internet zu finden aber hab noch nichts gefunden. Wer kennt sich aus?
14 Antworten
ich-ich war mal im verwaltungsrat einer eigentuemergemeinschft. da gab es nachdem bei vielen umzuegen beschaedigungen aufgetreten waren(fahrstuhl und waende zerkratzt etc) eine klausel in den neuen mietvertraegen, dass so eine pauschale zu zahlen ist. wie gesagt neue briefkastenbeschrift und klingelschild ist ja auch noetig. diese pauschale muss aber in deinem mietvertrag drin stehen! ansonsten ist die kaution nur da um evt schaeden der mietwohnung zu decken! wenn da also nichts steht bezueglich der pauschale wuerde ich ihnen ein brief schreiben,das die einbehaltung dieser 28 euro rechtswidrig ist und du sie bei nicht herausgabe verklagen wirst(tust du nicht, weil sich das nicht lohnt, aber ankuendigen kannst das)
Die findest Du auch nicht, weil es so etwas nicht gibt.Die entspr. Schilder läßt der Verwalter sich vom neuen Mieter wieder extra bezahlen, wenn sie einheitlich sein sollen. Und Verwaltungskosten für die Betriebskostenabrechnung? Der Mann ist kreativ. Fordere das Geld zurück.
Nein nicht innerhalb der Wohnanlage sondern ins Ausland nach Italia. Tja, und er denkt jetzt wohl "aus dem Lande aus dem Sinn". Er hat außerdem noch 50 Euro abgezogen für evtl noch anfallende Stromkosten. Die Abrechnung soll wohl erst im Juli 2010 erfolgen. Doch dazu hab ich im Internet gefunden das es dem Vermieter erlaubt sei, einen Kleinbetrag einzubehalten.
wenn die Stromkosten für die Heizung sind, ja - aber nicht für deine privaten Stromkosten.
Eine Umzugspauschale gibt es nicht. Schreib ihn an,fordere dafür die rechtliche Grundlage (die es nicht gibt) und ansonsten Mahnung, Mahnbescheid.
Gerade weil der Betrag relativ gering ist, scheut man sich vor einem solchen Schritt und das wissen die Leute auch. Aber ich finde, man sollte nicht nachgeben wenn der Andere im Unrecht ist. Den Spaß würde ich mir gönnen.
also wenn Du mich fragst ist das Abzocke! Das darf er definitiv nicht. So eine Klausel gibt es gar nicht! Und dem neuen Mieter berechnet er dann gleich nochmal 26 Euro oder wie?! Schicke ihm einen Brief, in dem du klipp und klar die 26 Euro zurückforderst und drohe ihm mit Klage, wenn er sich nicht einsichtig zeigt.
Schau mal in den Mietvertrag ob dort was von Umzugspauschale vereinbart wurde. Wenn das dort steht und unterschrieben wurde, gilt es als vereinbart. Ansonsten kann er das nicht abziehen.