Mietrecht neuer Bodenbelag nach Wasserschaden

4 Antworten

Ihr dürft von der Nebenkostenabrechnung kein Geld einbehalten. Wenn der Vermieter den Bodenbelag bezahlt kann er ihn aussuchen. Euch geht Abrechnung des Vermieters mit seiner Versicherung nichts an. Wenn ihr einen anderen Bodenbelag haben wollt als der Vermieter müßt ihr ihn kaufen und verlegen.

EineFrage118 
Beitragsersteller
 12.05.2014, 10:36

Die Versicherung bezahlt ihn doch und kann man dann nicht einen gleichwertigen verlangen?

Ihr muesst mit dem Vermieter reden, wenn er fuer den Teppich und Bodenbelag bezahlt, was er auch muss, dann ist es sein Recht welchen Bodenbelag und welcher Teppich in die Wohnung verlegt wird.

Haettet ihr euch aber abgesprochen, dann haette der Vermieter sagen koenne ich bezahle die Summe x und den Rest muesst ihr halt dann drauflegen auf einen neuen Bodenbelag und einen Teppich.

Ihr habt klein Recht das Schreiben von der Versicherung einzuzehen, denn der ist an den Vermieter gerichtett. Dies wuerde das Postgeheimnis und das Briefgeheimnis verletzen. Aber wenn der Vermieter sein Einverstaendnis gibt koennt ihr euch den Schriftverkehr ansehen.

Ihr koennt auf eure eigene Kosten den Boden und den Teppich neu verlegen lassen. Ein Einbehaltungsrecht habt ihr allerdings nicht. Wenn ihr einmal ausziehen sol;ltet muesstet ihr wieder den alten Zustand wiederherstellen auf eure Kosten.

Versucht euch auf eine guetliche Einigung mit dem Vermieter, das ist immer noch das beste/

... das ist mit zu wirr! Jeder Mieter leistet sich ja eine VGV und bezahlt diese mit seiner BK-Abrechnung. Was die Vorausleistungen mit einem Schaden zu tun haben sollen, bleibt mir verborgen. Zuständig ist also allein der Vermieter (und die Versicherung) und somit verstehe ich das Problem nicht. Redet ihr nicht miteinander?

EineFrage118 
Beitragsersteller
 12.05.2014, 10:19

Reden bringt nichts, wir schildern unserem Vermieter unser Problem und dann sagst dieser, dass sich jemand darum kümmert , dann wird es erst mal ein paar Monate ignoriert, so dann sprechen wir es wieder an und wenn dann mal wer kommt wird nur das Nötigste gemacht oder in diesem Fall, nicht das gemacht was wir wollen. Die Vorausleistungen einzubehalten Ist die gleiche Maßnahme, wie eine Mietminderung eben nur für den Nachdruck.

schleudermaxe  12.05.2014, 11:19
@EineFrage118

.... das sieht der BGH aber total anders! Und jeder Mieter darf doch die reingelassenen Handwerker wieder raus bitten, wenn denn nicht so gearbeitet wird wie es erforderlich ist. Schließlich "bezahlen" doch die Mieter die komplette Reparatur über die VGV. Viel Glück.

Naürlich dürft ihr das Schreiben der Versicherung sehen. Dazu könnt ihr einfach die Versicherung anrufen und nachfragen, die werden euch dann ihr Schreiben schicken. Ansonsten redet mit den Vermietern, blöd ist nur, dass nun schon ein neuer Boden verlegt worden ist, das macht die Sache wirklich nicht einfacher. Aber Reden ist hier das A und O. Ich hoffe, ihr werdet eine Lösung finden. LG