Mietrecht neuer Bodenbelag nach Wasserschaden
Hallo, wir hatten einen Wasserschaden durch ein kaputtes Abwasserrohr in unserer Wohnung, dadurch ist der Teppich im Flur durch das dreckige Wasser, dass von unten hoch gedrückt hat nicht mehr nutzbar, dieser war festgeklebt und somit fällt es unter Gebäudeversicherung. So nun wurde der Schaden behoben aber wegen dem Teppich wurde ewig nichts gemacht, wir sollten die Stelle bloß hochklappen, damit der Boden darunter trocknen kann. Die Versicherung hat sich das angeguckt, und ihr OK gegeben, so nun haben wir eigentlich schon angeben, dass uns lieber ist, wenn in den Flur Linoleum in Laminat Optik verlegt wird, weil in einen Flur einfach kein Teppich gehört. So nun kommen die nach ca. 7 Monaten und reisen den alten Teppich endlich raus und jetzt kommen die an und legen einen total hässlichen Teppich rein, der nicht mal im geringsten so hochwertig ist, wie der der vorher drin war, obwohl wir uns ja Linoleum gewünscht haben. Meine Frage ist was können wir jetzt machen? Wir haben auch von unsere letzten Nebenkostenabrechnung 200 Euro einbehalten um der Forderung mit dem Boden mehr Nachdruck zu verleihen, können wir das Geld jetzt einbehalten, um selbst einen Boden zu verlegen, den wir eigentlich abgemacht hatten? Weil der jetzt wirklich gar nicht geht, ist wohl der billigste den sie finden konnten. Und dürfen wir das Schreiben der Versicherung sehen, mit dem Betrag den Sie für die Reparatur bewilligt bekommen haben?
4 Antworten
Ihr dürft von der Nebenkostenabrechnung kein Geld einbehalten. Wenn der Vermieter den Bodenbelag bezahlt kann er ihn aussuchen. Euch geht Abrechnung des Vermieters mit seiner Versicherung nichts an. Wenn ihr einen anderen Bodenbelag haben wollt als der Vermieter müßt ihr ihn kaufen und verlegen.
Die Versicherung bezahlt ihn doch und kann man dann nicht einen gleichwertigen verlangen?
Ihr muesst mit dem Vermieter reden, wenn er fuer den Teppich und Bodenbelag bezahlt, was er auch muss, dann ist es sein Recht welchen Bodenbelag und welcher Teppich in die Wohnung verlegt wird.
Haettet ihr euch aber abgesprochen, dann haette der Vermieter sagen koenne ich bezahle die Summe x und den Rest muesst ihr halt dann drauflegen auf einen neuen Bodenbelag und einen Teppich.
Ihr habt klein Recht das Schreiben von der Versicherung einzuzehen, denn der ist an den Vermieter gerichtett. Dies wuerde das Postgeheimnis und das Briefgeheimnis verletzen. Aber wenn der Vermieter sein Einverstaendnis gibt koennt ihr euch den Schriftverkehr ansehen.
Ihr koennt auf eure eigene Kosten den Boden und den Teppich neu verlegen lassen. Ein Einbehaltungsrecht habt ihr allerdings nicht. Wenn ihr einmal ausziehen sol;ltet muesstet ihr wieder den alten Zustand wiederherstellen auf eure Kosten.
Versucht euch auf eine guetliche Einigung mit dem Vermieter, das ist immer noch das beste/
... das ist mit zu wirr! Jeder Mieter leistet sich ja eine VGV und bezahlt diese mit seiner BK-Abrechnung. Was die Vorausleistungen mit einem Schaden zu tun haben sollen, bleibt mir verborgen. Zuständig ist also allein der Vermieter (und die Versicherung) und somit verstehe ich das Problem nicht. Redet ihr nicht miteinander?
.... das sieht der BGH aber total anders! Und jeder Mieter darf doch die reingelassenen Handwerker wieder raus bitten, wenn denn nicht so gearbeitet wird wie es erforderlich ist. Schließlich "bezahlen" doch die Mieter die komplette Reparatur über die VGV. Viel Glück.
Naürlich dürft ihr das Schreiben der Versicherung sehen. Dazu könnt ihr einfach die Versicherung anrufen und nachfragen, die werden euch dann ihr Schreiben schicken. Ansonsten redet mit den Vermietern, blöd ist nur, dass nun schon ein neuer Boden verlegt worden ist, das macht die Sache wirklich nicht einfacher. Aber Reden ist hier das A und O. Ich hoffe, ihr werdet eine Lösung finden. LG
Reden bringt nichts, wir schildern unserem Vermieter unser Problem und dann sagst dieser, dass sich jemand darum kümmert , dann wird es erst mal ein paar Monate ignoriert, so dann sprechen wir es wieder an und wenn dann mal wer kommt wird nur das Nötigste gemacht oder in diesem Fall, nicht das gemacht was wir wollen. Die Vorausleistungen einzubehalten Ist die gleiche Maßnahme, wie eine Mietminderung eben nur für den Nachdruck.