Mietrecht, nachträgliche mieterhöhung
Mein Vermieter hat die Miete rückwirkend erhöht. Also ich habe eine Erhohungsmitteilung erst am 12.Februar 2011 bekommen, neue Miete ist aber schon ab 1.04.2010 fällig. Ist es rechtlich, wenn nicht, was soll ich meinem Vermieter zurückschreiben (ev. Gesetztext). Danke
6 Antworten
Die Rückwirkende Erhöhung der Miete, oder auch der Nebenkosten ist bei frei finanziertem Wohnraum nicht möglich und auch nicht zulässig. Bei öffentl. geförderten Wohnraum ist es aber möglich, auch rückwirkend die Kostenmiete anzupassen, wenn eine wirksame Mietgleitklausel und eine entsprechende Klausel zur rückwirkender Erhöhung im Mietvertrag enthalten ist. MfG
Das kann nicht sein, man kann keine Mieterhöhung rückwirkend für rund 10 Monate verlangen!
Du kannst deinem Vermieter mitteilen, dass du die Erhöhung nicht anerkennst, da rückwirkend keine Miete erhöht werden kann. Dann muss er dir ein neues Mieterhöhungsverlangen schicken und könnte rein rechtlich gesehen, die Miete erst ab 1.5.11 erhöhen.
Außerdem musst du keiner Mieterhöhung zustimmen, du kannst diese auch ablehnen, dann müsste der Vermieter klagen...
An einen Tipfehler dachte ich auch erst.
Nachträglich kann die Miete nicht erhöht werden.
Außerdem muß der Vermieter die Mieterhöhung begründen und Zustimmung des Mieters einholen.
Die Mieterhöhung, wenn der Mieter zustimmt, wäre dann erstmalig ab dem 3. Monat nach Zugang zu Zahlen.
Hier ein paar Urteile zum Thema (Mieterhöhung bis zur Höhe der Vergleichsmiete.)
<a href="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm" target="_blank">http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm</a>
Hier noch die entsprechenden §§ 557 - 561
<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html" target="_blank">http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html</a>
www.mietrechtslexikon.de oder örtl.Mieterverein oder Es ist nicht Rechtens die Miete Rückwirkend zu erhöhen wahrscheinlich Schreibfehler 2010 anstatt 2011 Nachfragen.
Da scheint ein Lesefehler vorzuliegen. Denn so wie sich die Frage lesen lässt, wird die erhöhte Miete erst per 01.o4.11 fällig und das wäre, sofern keine anderen Hinderungsgründe vorliegen, rechtens.