Mietrecht bei Scheidung des Vermieters?

7 Antworten

Hallo,

  • mach dir erstmal keine Sorgen
  • Es gilt: Kauf bricht Miete nicht
  • Wird das Haus verkauft ist der neue Eigentümer dein Vermieter, mehr ändert sich eigentlich nicht.
  • Was auf gar keinen Fall zulässig ist, auch wenn dies immer wieder gerne probiert wird ist, den Mieter zu kündigen um das Haus im Leerstand verkaufen zu können.
  • Für Häuser die nicht bewohnt sind lässt sich in der Regel schneller ein Käufer finden
  • Derartige Kündigungen sind jedoch unzulässig
  • Solltest du etwas in dieser Art bekommen, zögere nicht und wende dich sofort an den Mieterverein.
  • Auf keinen Fall solltest du auch irgendwelche Vereinbarungen oder etwas in der Art unterschreiben, bevor diese durch einen Anwalt oder den Mieterverein geprüft wurden.
  • Das vermietete Häuser ver- und gekauft werden sind aber normal.
Pueppelina 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 12:51

Danke schön :-)

Dass er sich scheiden lässt, hat mit eurem Mietverhältnis nichts zu tun, auch der Hausverkauf nicht. Das ist kein Kündigungsgrund. Etwas anderes wäre Eigenbedarf, also wenn er nun z.B. selbst dort einziehen wollte. Eine Kündigung einfach so wäre nur möglich, wenn nur zwei Parteien in dem Haus wohnen, wovon eine der Vermieter ist.

Pueppelina 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 12:55

Danke schön :-)

Also, damit hat doch ein Mieter nichts am Hut. Der Vermieter bleibt doch Vermieter und ob der verheiratet ist oder nicht, ist doch völlig egal. Er bleibt alleiniger Partner, so ja die mietvertraglichen Vereinbarungen. Und wenn ein Vermieter verkauft, kommt eben ein neuer und gut ist.

Eine vermieterseitige Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (nachgewiesener Eigenbedarf, etc.). Verkauf der Immobilie gehört nicht dazu.

Ausnahme: Ihr lebt in einer Einliegerwohnung des vom Vermieter selbst bewohnten Ein-Familienhauses. In diesem Fall kann auch der Vermieter jederzeit ohne Grund kündigen.

Wenn ihr aber in einem Mehrparteienhaus zur Miete wohnt, kann er den Mietvertrag nicht einfach so kündigen. Der neue Besitzer kann aber nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden.

Pueppelina 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 12:46

Vielen lieben Dank das hat mir schon weiter geholfen

Die Scheidung des Vermieters ist kein Kündigungsgrund. :-)

Der Verkauf des Hauses auch nicht. Kauf bricht nicht Miete, der derzeitige Eigentümer kann euch nicht kündigen. Der Käufer kauft euch samt Mietvertrag mit. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass er nach seiner Eintragung ins Grundbuch, selbst Eigenbedarf anmeldet. Sollte dies passieren, richtet sich die Kündigungsfrist nach eurer Wohndauer:

bis 5 Jahre: 3 Monate

5 bis 8 Jahre: 6 Monate

mehr als 8 Jahre: 9 Monate

Ich gehe jetzt davon aus, dass ihr keine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnt bzw. in einem vom Vermieter selbst bewohnten 2-Familienhaus, oder?

Pueppelina 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 12:47

Vielen lieben Dank das hat mir schon geholfen