Mietminderung wegen defekter Gastherme , aber wie?

6 Antworten

Ich habe meiner Vermieterin bereits vor 1,5 Wochen bescheid gesagt , vor einer Woche war ein Klempner hier um sich das anzusehen. Bis gestern folgte dann keine weitere Reaktion . Ich rief Sie erneut an , schilderte Ihr noch einmal ausdrücklich das die Heizungen nicht funktionieren und das Wasser nicht vernünftig warm wird .

Falsche Vorgehensweise!

So geht man vor:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html


Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern, die Höhe sollte ein Fachmann wie z.B. der Mieterbund festlegen.

und ab wann hab e ich das recht dazu ? Muss ich das vorher ankündigen?

Ab Kenntnissetzung ( nachweislich, schriftlich) des Vermieters kann die Miete angemessen gemindert werden.

wenn du zwischen 16 und 18 grad erreichst, kannst du um 50% mindern, also unter 18, über 16

wenn du keine 16 grad erreichst, um 100%

wasser alleine auch 30-50%

ja schreib ihr, dass du aufgrund des mangels in der Wohnung, die miete minderst

ab sofort kannst du das machen

MosqitoKiller  19.10.2013, 09:23

wenn du zwischen 16 und 18 grad erreichst, kannst du um 50% mindern, also unter 18, über 16 wenn du keine 16 grad erreichst, um 100% wasser alleine auch 30-50%

Das ist schlicht und einfach falsch. Bitte dem Fragesteller keine falschen Angaben machen...

MosqitoKiller  19.10.2013, 09:32
@Nerzmantel

bitte meine Posts nicht kommentieren, wenn du noch zur schule gehst

Ok...

ich finde ich liege damit sehr gut

Tatsächlich?

Raumtemperatur von nur 18°C » Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.1992, Az. 63 S 142/92» festgesetzte Mietminderung: 5%

Dann lerne lieber erstmal lesen...

Selbst bei totalen Warmwasserausfall geben Gerichte meist nur 15 %, und nicht 30-50 % wie von Dir behauptet, und hier hat das Wasser noch 30 Grad, also eher 5-10 % dafür...

Und selbst wenn die Heizung total ausfällt, kann man bei 17-18 Grad eben nicht 50 % kürzen, und bei unter 16 Grad auch nicht 100 %. Hier dürften es für die Heizung ebenfalls 10-20 % sein, insgesamt 20-30 %...

Also, Nichts schreiben, wenn man einfach keine Ahnung hat, und nichtmal Tabellen lesen kann. Das kann für den Fragesteller nämlich fatal bis hin zur fristlosen Kündigung sein...

MosqitoKiller  19.10.2013, 09:35
@Nerzmantel

Hier noch was aus Deiner Tabelle:

Heizungsausfall im Oktober» Gericht: Amtsgericht Spandau, Urteil vom 19.06.1981, Az. 3 C 209/81» festgesetzte Mietminderung: 20%

Liegst Du immer noch so gut? Dann bleib auch lieber gleich liegen und tipp nicht erst...

TimF89 
Beitragsersteller
 19.10.2013, 09:59
@MosqitoKiller

Das Urteil ist veraltet ...oder hat das noch bestand?

MosqitoKiller  19.10.2013, 11:35
@TimF89

Urteile sind grundsätzlich immer und nie veraltet, da es Einzelfallentscheidungen sind. Aber da sich die Rechtslage bzgl. Mietminderungen in den letzten Jahrzehnten nicht geändert hat, sind sie grundsätzlich auch nicht veraltet...

Natürlich kann man taggenau ab Vermieterkenntnis des Mietmangels bis zu dessen Behebung anteilig die Miete mindern. Bringt wenig.

Ebenso darf der Vermieter unangemessen hohen Einbehalt als Mietrückstand rechtsverfolgen lassen, abmahnen und frisltlose Kündigung androhen.

Und alle 12 Monate Mieterhöhung ankündigen und nach 15 Monaten beanspruchen. Kostet viel. Sehr viel.

G imager761

Wie muss ich vorgehen um die Mite zu kürzen ( wenn auch nur vorübergehend)

Du sagst Deiner Bank, sie soll nächsten Monat weniger überweisen...

und ab wann hab e ich das recht dazu ?

Seit die Therme kaputt ist...

Muss ich das vorher ankündigen?

Nein, aber es wäre natürlich sinnvoll, zumindest hinterher...

Und um wie viel darf ich die Miete in diesem Fall kürzen ?

Nach Deiner Beschreibung grob geschätzt 20 % der Warmmiete für die Dauer des Mangels...