Heizung in Mietwohnung fällt ständig aus, darf man Miete kürzen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt erstmal deinem Vermieter Bescheid sagen und ihm eine Frist setzen. zur Behebung des Schadens. Wenn dann nichts, seinerseis passiert, kannst du eine Mietminderung androhen. Wieviel Prozent kannst du hier raus entnehmen:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Gegengift  19.03.2010, 00:05

...genau so geht das.

Kommt der Vermieter nach Abmahnung durch den Mieter seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der Räume nicht nach, kann der Mieter u. U. Schadensersatz verlangen. So kann der Mieter bei zu geringer Beheizung vom Vermieter die Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Heizofens und die Erstattung der Kosten des Stromverbrauchs für ca. 12 Stunden täglich verlangen (LG Frankfurt ZMR 57, 152). Mangelhafte Beheizung kann den Mieter zur Fristlosen Kündigung berechtigen (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17; AG Waldbröl WM 86, 337).

Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt. In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).

Ja, darf man. Allerdings nur wenn man vorher dem Vermieter den Schaden gemeldet hat und er ihn nicht umgehend reparieren lässt.

Chloe0487 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 00:03

Es ist in dem Sinn kein Schaden, die Heizung hat ne Macke und schaltet sich immer von selbst ab! Angeblich ist der Außenfühler kaputt! Wir bekommen seit Wochen immer ein und die selbe Aussage, das nächste Woche jmd. kommt und alles Repariert! Ist aber leider immer noch nicht geschehen!

Muenzenfreund  19.03.2010, 00:06
@Chloe0487

Macke = Schaden

Chloe0487 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 00:07
@Gegengift

Frist haben wir schon gesetzt aber wie gesagt, es tut sich nichts!

Muenzenfreund  19.03.2010, 00:08
@Gegengift

Genau, Frist setzen mit dem Hinweis, dass nach Verstreichen dieser Frist ohne Reparatur die Miete um XX % gekürzt wird.

wunhtx  19.03.2010, 09:24
@Chloe0487

Entweder ist die Macken am Außenfühler eine Schutzbehauptung, weil die Heizung einfach bei Abwesenheit vom VM nicht eingeschaltet wird oder

hier stehen Probleme entgegen, die oftmals auch in zu spät oder noch nicht bezahlten Rechnungen der Handwerker begründet sind.

Chloe0487 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 11:05
@wunhtx

Die Heizung ist auch dann aus wennd die Frau und deren Kinder des Vermieters da sind! Also sie wird nicht einfach abgestellt!

Eine Mängelanzeige ist erforderlich. Entgegen der einhelligen Meinung, kann die Miete ohne Frist gemindert werden. Es ist für den Mieter nicht zumutbar eine Frist abzuwarten, wenn die Temperaturen weit nach unten gehen. Die Höhe der Minderung ist abhängig von der Zeit in der der Mangel bestand und von den tatsächlichen Beeinträchtigungen. MfG

Informieren Sie den Vermeiter; dazu sind Sie verpflichtet! Sie müssen ihm die Gelegenheit geben den Schaden reparieren zu lassen. Nur wenn der nicht reagieren würde, könnten Sie angemessen nach vorheriger Ankündigung ab dem auf diese Ankündigung folgenden Monat die Miete "angemessen" kürzen. Alles andere Verhalten bringt Ihnen nur Ärger ein und macht die Heizung nicht heil"!

phoinic  19.03.2010, 09:21

Verpflichtet ist er schon mal zu garnichts

Malkia  19.03.2010, 12:15
@phoinic

Doch, ist er.
Der Mieter ist verpflichtet einen Mangel dem Vermieter zu melden (Obhutspflicht). Unterläßt der Mieter eine rechtzeitige Anzeige, kann er sich schadensersatzpflichtig machen und verliert u.U. das Recht zur Mietminderung. Das gilt auch, wenn er den Mangel grob fahrlässig übersehen hat (BGH WuM 78, 88).
Eine Verletzung der Obhutspflicht kann in besonderen schweren Fällen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Also, jeden Mangel sofort dem Vermieter schriftlich mitteilen.

schelm1  19.03.2010, 15:07
@phoinic

@ phonic - Da sind Sie aber ganz schön mit Ihrer falschen Rechtsauffassung auf dem Holzweg!