Mietkündigung zu spät angekommen wegen der post

5 Antworten

am 30.11 meine kündigung weg geschickt ..... kam erst am 19.11

Dann hat die Post das ja eher zugestellt, als Du es abgeschickt hast.

es ist ja ncih mein verschulden

Natürlich Dein Verschulden. Du bist für den rechtzeitigen Eingang verantwortlich. Einfach eher abschicken, nicht auf den letzten Drücker.

Überprüf' nochmal die Daten, Du schreibst wirres Zeug. Vermutlich meinst Du den 19.12. und den 31.03. ...

Dumm gelaufen für Dich, es ist Deine Verantwortung, dass das Schreiben rechtzeitig ankommt. Die Post ist Dein Erfüllungsgehilfe, deren Verspätung musst Du Dir zurechnen lassen. ggf. kannst Du von der Post Schadenersatz fordern, falls irgendeine Höchstzustelldauer vereinbart oder garantiert ist...

Da müsste festgestellt werden, wann die Zustellung erfolgte. Es ist da nicht entscheidend wann die VM in den Besitz des Kündigungsschreibens gelangte. Es könnte theoretisch sein, dass die VM bereits am 01.12.11 eine Mitteilung erhielt, dass ein Einschreibbrief zur Abholung bereit liegt. Solche Vorgänge werden für 6 Monate von/bei der Post dokumentiert.

Dennoch scheint da was nicht i.O. zu sein, denn die Post schickt normal, soweit mir bekannt, solche Sendungen innerhalb einer Woche als unzustellbar an den Absender zurück. ????

schnuckiiiii 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 12:57

ja ich hatte schon mal anfang dezember hinter her telefoniert bei der vermieterin aber da war sie der meinung es sei ncihts angekommen! und dan hab ich alles kontrolliert bei post angerufen aber die konnten nichts fiinden ,was schon komisch ist! nun heute nochmal angerufen nun meint sie ,es sei am 19.12 bei denen angekommen aber rein rechlich ist es ja rotzdem nicht ,da ich ja einschreibe quittung hab und alles ! dh ich könnte schadenersatz erfordern von der post?

was kann ich nun machen ?

leider nix

weil es ist ja ncih mein verschulden das die post so ein schlurr damit macht!

Entscheidend ist aber bei einem Kündigungsschreiben nicht, daß die Kündigung rechtzeitig abgesandt wird, sondern rechtzeitig, also spät. bis zum 3. Werktag zugestellt wird. Erst dann wird diese wirksam.

was beklagst du sich? die Post war so schnell dass sie die Kündigung 11 Tage vor deinem Abschicken schon ausgeliefert hat. Ist doch eine Glanzleistung!