Zwangsräumung trotz Krankenhaus
Es geht um einen guten Freund von mir der sollte zum 1.3 ausziehen aus seiner Wohnung und kam jetzt aber vor ca.1er woche ins krankenhaus und liegt dort immernoch. jetzt wollte ich gerade für ihn nachn post gucken da war ein zettel wo drauf stand zwangsräumung zum 1.3. kurze info der bekannte ist 50 jahre alt und hat keinerlei verwandten mehr lebt komplett alleine. ist das möglich trotz einen krankenhausaufenthalts ihn diese zwangsräumung zuzumuten. wie ist dort die rechtslage und und und
danke im vorraus für die antwort .
gruß monika
10 Antworten
Es geht hier tatsächlich um eine Zwangsräumung, die gerichtl. angeordnet wurde und per Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Hier gibt es immer einen Räumungstermin. Dieser wurde aber nicht erst vor einer Woche bekannt gegeben. Der Termin liegt schon länger zurück. Der Mieter ist sich also darüber im Klaren, dass geräumt wird. Die Verhinderung, durch den Krankenhausaufenthalt, an der Räumung nicht teilnehmen zu können, wird diese aber nicht verhindern. Wenn es sich aber nur um ein Infoschreiben des VM handelt, muss dem nicht viel Beachtung zugemessen werden. Wenn der VM ohne gerichtl. Beschluss die Wohnung räumt, macht sich dieser Strafbar. Die Räumung, wenn gerichtl. angeordnet kann nicht mehr aufgehalten werden, da ich davon ausgehe, dass auch Fristen vorher nicht gewahrt wurden. Leider wurde auch der Grund für die Räumung nicht angegeben. MfG
Dein Bekannter muss sich etwas geleistet haben, das es dem Vermieter unzumutbar macht, die Wohnung weiterhin an ihn zu vermieten. Üblicherweise sind ausbleibende Mietzahlungen der Grund für Zwangsräumungen. Der Krankenhausaufenthalt wird den Grund für die Unzumutbarkeit jedenfalls kaum beseitigen.
Hier muss der zuständige Gerichtsvollzieher und der Anwalt- wenn Dein Bekannter einen hatte - benachrichtigt werden. Ob allerdings hierbei noch ein Räumungsaufschub möglich ist, muss ein Anwalt klären. Dein Freund weiss sicher schon längere Zeit, dass die Räumung im März erfolgen wird. Meist kommt einige Wochen oder Tage zuvor der GV vorbei und klärt den Schuldner auf.
Eine Zwangsräumung kann auch in abwesenheit gemachtwerden. In Abwesenheit werden die Persönlichen Sachen auf Kosten des/ der jenigen in einem Lager gestellt bzw. in einem Container
Eine Zwangsräumung hat ein monatelanges Vorspiel , oft dauert es auch Jahre.
Er hat sicherlich vor der Zwangsräumung bereits eine Planung gehabt. Frag ihn wo er seinen künftigen Aufenthalt geplant hatte. Sein Eigentum wird in Containern untergebracht.
-ich liebe solche Leute , die es zu einer Zwangsräumung kommen lassen. Meist geht es dabei um Mietschulden . Aber ein Räumungstermin kommt nicht aus heiterem Himmel.
-und der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen und muß noch die Lagerkosten für die Möbel vorauszahlen.
nein der vermieter will das haus umbauen und deswegen die mieter raushaben die zwangsräumung war auch nur vom ihm und nicht von einem gv oder so. aber gut das du direkt wieder alle in einen pott schmeißt hast wohl erfahrung damit-.-
Wollen wir mal hoffen!;D