In welchem Zeitrahmen wird für gewöhnlich eine Ferienhaus-Kaution rückerstattet?

5 Antworten

Da ich selber der Vermieter eines Ferienhauses bin, kenne ich mich mit dieser Fragestellung aus. Unser Verwalter nimmt die Kaution bei Beginn des Urlaubs in Bar entgegen. Bei Beendigung des Urlaubs wird die Kaution bei der Übergabe des Hauses wieder in Bar zurück erstattet. Wenn das Haus sich in einem ordentlichen Zustand befindet in voller Höhe. Sollten irgendwelche sichtbare Mängel (z. B. Tischdecke kaputt, Kaffeekanne kaputt, Fenster kaputt, usw.) feststellbar sein, wird ein dementsprechender Betrag einbehalten. Ich kenne allerdings auch andere Regelungen. So wie Sie das hier geschildert haben, würde ich 14 Tage für das Rücküberweisen für angemessen halten. Darüberhinaus würde ich bei dem Vermieter des Ferienobjektes nachfragen. Außerdem würde ich mal einen Blick in den Mietvertrag machen. Meistens steht sowas auch da drin. Viel Glück.

Nein, man kann auch ziemlich blauäugig sein und böse Überrraschungen mit Mietern erleben: z. Bsp am nächsten Morgen veschwunden, es liegen 20 Euro auf dem Bett, was nicht der Preis ist und die Haustür steht weit offen.

Da sollte man doch lieber nicht einfach so Vertauen, sondern sich als Vermieter absichern. Wie jeder das macht, muss er wissen. Wir kassieren nur noch im voraus per Überweisung, andere lassen sich den Ausweis aushändigen und kopieren den.

Wir vermieten übbrigens eine FEWO und ein Ferienhaus. Ein Prozent der Gäste sind so, dass man sehr schlechte Erfahrungen macht. Es mag sein, das dann der Rest drunter leidet, aber man sieht Menschen nicht an, ob sie anstäündig sind.

Hallo, uns ist jetzt soetwas Ähnliches passiert. Die Wohnung wurde von der Vermieterin als alles i.o. besichtigt. Dann kam das dicke Ende, man hat dann einfach die Hälfte einbehalten, weil wir angeblich eine Tüt zerkratzt haben. Wer war denn eurer eurer vermieter, wir haben über blumenriviera.de gebucht.

Sorry fritzcorlix,

aber warum musst du deinem Vermieter vertrauen ?

Hier geht es nicht um Vertrauen, sondern um die Tatsache, dass man fremdes Eigentum nutzt und die Tatsache, dass eine Kaution hinterlegt wurde, sorgt unterschwellig dafür, dass man besser auf die Einrichtung achtgibt, denn man möchte ja seine Kaution zurück haben in voller Höhe.

Wir vermieten ein Ferienhaus in Österreich und verlangen grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 250 Euro. Wir fertigen grundsätzlich ein Übergabeprotokoll mit Mängelauflistung.

Und in einem Fall hatte ich ein unterschriebenes Übergabeprotokoll und bei Abreise ein Loch in meinem Sofa. Natürlich Diskussion....Loch war vorher schon usw. - Fazit Kaution einbehalten und Schaden damit beseitigt.

Gruss Martin

Wir machen seit 30 Jahren Urlaub in Ferienhäusern und haben noch nie eine Kaution hinterlegt. Das würden wir auch nie machen, denn wenn der Vermieter uns nicht vertraut, warum sollten wir ihm vertrauen? (Merke: Nur wer selbst ein schlechtes Gewissen hat, rechnet mit einem solchen bei seinen Mitmenschen.)