Mietfläche berechnen

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der " Flur " dürfte nur dann mit in die Fläche eingerechnet werden, wenn Ihr darüber auch das alleinige Zutrittsrecht habt. Da sich aber hier Anlagen befinden, zu denen der Zutritt nicht verweigert werden darf - schon der Enegieanbieter hat per Vertrag ein Zutrittsrecht - handelt es sich quasi um Gemeinschaftsräume und dürfen nicht in die Mietfläche eingerechnet werden.

Teilt dies dem Vermieter genau so mit und kündigt an Nachbesserung zu veranlassen. Entweder wird die Miete entsprechend der m² angepasst die ihr wirklich auch mietet, oder der Flur bleibt zukünftig nicht betretbar für irgendwen - was ja aber nicht möglich ist, somit bleibt nur Kürzung des Kaltmietzins um entsprechend. Das ankündigen mit Fristsetzung, ansonsten Mietkürzung vornehmen um Betrag entsprechend - spätestens dann reagieren die Herren und Damen wenn es ans eigene Geld geht.

angy2001  22.12.2011, 16:11

@stelari - Der Vertrag ist ja noch nicht abgeschlossen worden.

Eigentlich dürfte der Flur gar nicht mit gerechnet werden, da ihr über ihn als Mieter keinerlei Verfügungsgewalt habt. Ihr könnt ihn nicht abschließen und dadurch auch keine Gegenstände auf dem Flur lagern, ohne befürchten zu müssen dass diese sich selbständig machen. Wenn ihr Miete für den Flur zahlen sollt, dann muss der auch mit absperrbar sein. Dann muss der Vermieter halt die Stromzähler verlegen lassen - auf seine Kosten natürlich.

stelari hat insofern recht, als der Flur nicht mit zur Mietsache gehört bzw. gehören kann! D.h. die Fläche für den Mietvertrag kann sich ausschließlich auf die beiden Räume beziehen. Über mehr würde ich keinen Vertrag abschließen.