Mieterselbstauskunft: Verbindlichkeitstilgung

4 Antworten

Du brauchst dem Vermieter überhaupt keine Auskünfte geben. Allerdings braucht dir der Vermieter keine Wohnung vermieten, und das ist der Haken an der Sache. Gib ihm also die gewünschten Auskünfte und schöne sie so, dass du als Mieter in Frage kommst.

fantiii 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 16:46

Naja ich frage mich halt wie bindend solch eine Auskunft ist, gerade mit der monatl. Verbindlichkeitstilgung.

Deswegen ist natürlich auch die Frage, inwiefern man da belangt werden kann.

An sich ist sowieso diese Thematik sehr willkürlich :P "Wenn du das nicht ausfüllst, bekommste eben nicht die Wohnung" oh man... da braucht man vermutlich auch gar nicht damit kommen, dass es rechtlich unzulässig ist.

Schuhu  28.03.2011, 17:14
@fantiii

Leider weiß ich auch nicht, ob man dich drankriegen kann, wenn du bei der Antwort nicht bei der Wahrheit bleibst. Allerdings weiß ich nicht, wie der Vermieter das rausfinden will. Doch nur, wenn du die Miete nicht zahlst und ihm vorjammerst, du hättest ja so viele andere Verbindlichkeiten. Wenn du dich korrekt verhältst, merkt der gar nichts.

Das geht über die normale Selbstauskunft hinaus und muss nicht beantwortet werden. Sie haben es aber richtig erkannt, diese Angaben sind für den Vermieter wichtig, um beurteilen zu können, ob nach Abzug aller Kosten noch genug für die Miete übrig bleibt und ob noch Spielraum nach oben vorhanden ist. Der Vermieter wird Ihnen die Wohnung nicht vermieten, wenn Sie die für Ihn wichtigen Informationen nicht vollständig beantworten. Bei zunhemend schlechter Zahlungsmoral sind auch die Vermieter auf der hut. Eine vorsätzlich falsche Auskunft zu zulässigen und grundsätzlichen Fragen kommt einer agrlistigen Täuschung gleich und kann je nach Umstand zur Kündigung führen, auch Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. Ich halte die Frage aber für zulässig, da hier ein schutzwürdiges Interesse des Vermieters besteht. Das bedeutet, beantworten müssen Sie diese nicht, nur lügen sollten Sie nicht. MfG

Wenn du das Feld nicht ausfüllst, dann wirst du die Wohnung sicherlich nicht bekommen. Hier ein netter Link dazu, welche Fragen erlaubt und welche verboten sind:

<a href="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/selbstauskunft.htm" target="_blank">http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/selbstauskunft.htm</a>
fantiii 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 16:47

Danke für den Link, der gibt eine gute Übersicht :)

Grade die Frage unter "Zahlungsverpflichtungen" gefunden.