Mieter ziehen trotz Vergleichstermin vor Gericht nicht aus!
Hallo, vielleicht hat jemand ähnliches erlebt und kann uns etwas Hoffnung machen... Also,letztes Jahr im Augst haben wir unseren Mietern wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir hatten trifftige Gründe und das war auch alles rechtlich ok. Jetzt,fast ein Jahr später wohnen wir immer noch in einer Mietswohnung und die Mieter weiter in unserem Haus. Mittlerweile hatten wir einen Gerichtstermin bei dem es zu einem Vergleich kam und sich beide Seiten auf einen Auszugstermin geeinigt haben.Wir sind den Mietern zeitlich noch entgegen gekommen.Der Auszugstermin wurde festgelegt auf den 31.7.Unsere Anwalt hat vor einem Monat mal wieder nachgefragt ob sie sich jetzt wirklich an den Termin halten.Bis jetzt keinerlei Antwort von der Gegenpartei.Ihnen wurde auch mitgeteilt das sie für alle Kosten die durch evt. Zwangsräumung etc.anfallen aufkommen müssen.BIs jetzt haben sie immer pünktlich ihre Miete bezahlt. Was machen wir nun wenn sie zum festgelegten Zeitpunkt nicht ausziehen?Was ich leider befürchte da man so garnichts von ihnen hört! Vielleicht weiß ja jemand Rat!
Grüße Tanja
6 Antworten
Dann bleibt Euch nur die Räumungsklage, zumindest als legale Möglichkeit. Verbotene Maßnahmen gibt es viele - aber mit den meisten macht man sich wirklich böse strafbar...
Ich glaube Dir das gerne! Und mir würden auch gleich mal eine ganze Menge verbotener Dinge einfallen - aber das hier zu schreiben ist ja auch verboten (und zu Recht, wenn ich das mal so sagen darf).
Hai bei mir ist ein ziemlich selber Fall...Mich würde echt gern interessieren ob dein Mieter ausgezogen ist?....Bei mir soll er jetzt bis zum 31.5. Raus müssen aber ich traue diesen Menschen das auch nicht zu das die wircklich raus gehen
wenn eine einigung da ist, sollte alles klar gehen. wenn sie nicht ausziehen kann nur eine klage auf zwangsräumung helfen. die geht recht schnell da ihr euch ja schon geeinigt habt. viel glück
31.7.2017? Das ist in der Zukunft. Wie kommst du denn auf sowas, deine Mieter zahlen immer pünktlich und haben den Vergleich angenommen.
"Also,letztes Jahr im August
haben wir unseren Mietern wegen Eigenbedarf gekündigt. ....
Jetzt,fast ein Jahr später" August - Januar sind 6 Monate.
WO ist das Problem?
Nun, wenn es einen gerichtlichen Vergleich gibt, dann hast du gute Karten.
Dein Anwalt wird dir sicher den genauen Weg sagen, ob du eine Zwangsräumung gesondert beantragen musst, oder ob sich so ein Titel aus dem Vergleich ergibt.
Das wäre ja schon mal gut wenn wir den Titel schon hätten.Es wäre wirklich frustrierend wenn wir für dir Zwangsräumung wieder 1/2 Jahr warten müssten...das halt ich glaub ich nicht mehr aus:-(
Glaub mir....wenn man ein Jahr darauf wartet in sein eigenes Haus einziehen zu können und noch kein Ende in Sicht ist...dann macht man sich wirklich auch über solche Möglichkeiten Gedanken!!!Es ist einfach Wahnsinn wie dreist manche Leute sein können........