Mietaufhebungsvertrag, Höhe der Abfindung?

7 Antworten

Rechne Deine Ausgaben und Aufwendungen und Arbeitsleistungen zusammen. Dann errechnest Du den Betrag der vollen Kaltmiete für Deine bisherige Mietzeit und stellst dem Ergebnis die Summe von Satz 1 gegenüber. Wenn Satz 1 wesentlich höher ist, dann wohnst Du das Geld einfach ab. So hast Du evtl. Zeit, Dir was Neues zu suchen. Oder der Vermieter Zahlt Dir die Differenz plus "Schmerzensgeld"

Du hast sicher Fotos gemacht bevor du Dich an die Arbeit gemacht hast und sicher auch ein übergabeprotokoll gemacht.Eine eigenbedarfskündigung ist wohl nach anderthalb Jahren zwecklos.aber wenn nur der Vermieter im Haus wohnt möglich.Du mußt beweisen welche Arbeiten Du gemacht hast,und ob du eine Absrache mit dem Vermieter hattest.wenn da nichts Schrifftlich gemacht wurde und Du auch sonst keine Zeugen hast,hast Du schlechte Karten.Einige Anwälte machen eine Erstberatung für 25 Euro.Dan weißt Du bescheid.

Schätze die Anzahl der Stunden, die du investiert hast (z.B 3 Monate = 2 Stunden pro Tag = 180 Stunden). Gehe mal von einem Stundensatz von 7,50 aus. Rechne aus, was du an Material gekauft hast. Sezte dann von der Summe die ersparte Miete in den 1,5 Jahren Mietzeit ab. Die Differenz verlange als Abfindung. Wirst ja sehen, was rauskommt und wie der Vermieter darauf reagiert. Der Vermieter hat ja deine Leistung schon anerkannt durch die vergünstigte Miete. Damit kommst du auch bei jedem Gericht durch. Schadensersatzforderung nennt man das auch.

Da gibt es keine Richtwerte, das ist reine Verhandlungssache. Du könntest gute Karten haben, denn, er will dich ja los werden und wenn er mit etwas mehr Geld sowohl einen gerichtlichen Streit, als auch lange Kündigungsfristen verhindern kann, wird er gerne "gezwungenermassen" etwas großzügiger sein...

JerryLarry 
Beitragsersteller
 30.12.2010, 22:41

Tja was heißt denn nun "großzügiger". Ich habe absolut keine Vorstellung.

gegnhang  31.12.2010, 01:54
@JerryLarry

Rechne pi mal Daumen aus, was du für alles ausgegeben hast, hau 40 % drauf und unterbreite ihm das Angebot, dann kannst du dich noch auf 20 % Zuschlag runter handeln lassen und hast 120% rausgeholt, ganz einfach und effektiv- viel Glück

Die Gegenleistung hat der Vermieter schon erbracht, indem er Dir die Wohnung günstiger gelassen hat. Als "Härtefall" kannst Du vielleicht noch eine längere Kündigungsfrist rausschlagen, aber sicher keine Schonzeit bis zum Ende des Studiums. Ein Härtefall wäre eine Familie mit Kindern oder eine alleinerziehende Person, aber sicher kein flexibler Student.

JerryLarry 
Beitragsersteller
 30.12.2010, 22:39

Die Sozialklausel sagt unter anderem aus, dass eine Armut des Mieters eine Kündigung mit Beründung des Eigenbarfs ausschließen kann. Wenn ich glaubhaft darlegen kann, dass ich mir gar keine andere Wohung leisten kann, dann wäre dieser Tatbestand doch erfüllt, oder etwa nicht? Ich habe knapp 500€ im Monat, finde da erstmal eine passende Wohnung. Und die Studenten von heute sind nicht mehr so flexibel wie es einst war, Stichwort Bologna-Prozess etc pp.

Sally2809  30.12.2010, 22:57
@JerryLarry

Falls es zum Prozess kommt, wirst Du sicherlich gefragt, woher Du als "armer Härtefall" das Geld für die Sanierung hattest. Das klingt sehr unglaubwürdig.