Ab wann muss man sich beim Ausbau neuer Wochnungen an den Haus-Betriebskosten beteiligen?
Ich bin Mieterin und bei mir im Haus wurde der Dachboden zu zwei Wohnungen ausgebaut. Ab wann muss sich der neue Eigentümer an den Betriebskosten beteiligen? Bereits während des Ausbaues, ab Fertigstellung der Wohnungen oder ab Erstbezug der Wohnungen?
3 Antworten
Bei Einzug zahlt der Mieter die Nebenkosten. Der Eigentümer übernimmt alle während des Umbaus zusätzlich entstandenen Kosten. Sind die Wohnungen Eigentumswohnungen? Dann muss ein Teilungsvertrag (Datum!) vorliegen. TIPP: Die Verbrauchswerte vor Beginn und nach dem Umbau aufschreiben. Dann lässt sich das "friedlich" klären! Wenn der Umbau z. B. das Müllvolumen erhöht: Umbauende Besitzer zahlen! - Gibt es einen Hausverwalter? Was sagt der?
Sobald neuer Wohnraum bezugsfertig ist, ist er auch bei der Berechnung der Betriebskosten einzubeziehen. Slang noch nicht vermietet, zu Lasten des Vermieters.
Während der Bauzeit gehen sämtlich Kosten zu Lasten des Hauseigentümers. Er wird die Wohnungen ja wohl kaum im Rohbauzustand verkaufen. Als Mieter in dem Haus sollte man aber darauf achten, das Baustrom und Wasser nicht zu Lasten der Mieter gehen. Das kann nämlich schön ins Geld gehen.