Miete zahlen als Schüler?

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Du hast zumindest Anspruch auf irgendwas.

Zuerst musst du dich an deine Eltern wenden, bis  zum Ende der ersten abgesclhossenen Berufsausbildung sind sie für deinen Unterhalt verantwortlich.

Wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt gewährleisten können, springt entweder das Bafög ein, oder die Grundsicherung nach SGBII.

Anrecht auf eine eigene Wohnung hast nach SGBII erst mit über 25 Jahren, vorher bist du verpflichtet falls möglich bei deinen Eltern zu wohnen und wirst dann dort mit in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet.

Lass dich in deinem JobCenter beraten.

fairytales  31.03.2011, 15:32

Nee also als ich Bafög bzw mal kurzzeitig Arbeitslosengeld beantragt hab, hat auch keiner mehr gefragt ob ich noch bei meinen Eltern wohnen könnte, obwohl ich auch jetzt noch unter 25 bin. Ich wohne halt aber auch schon seit 4 Jahren alleine. Schwierig ist es nur, wenn du gerade noch bei den Eltern wohnst, ausziehen willst und zu dem Zeitpunkt Geld beantragst.

In welchem Bundesland wohnst du denn?
Also in Bayern gibts fürs berufliche Gymnasium meines Wissens nach elternunabhängiges Bafög (ist eine andere Bafög-Stelle als die fürs Studentenbafög!)
Das muss man nicht zurückzahlen und es beinhaltet einen Mietzuschuss.

Warum muss hier Deutschland immer der Staat bezahlen, wenn jemand knappt ist?Du kannst ja vielleicht sparsam leben und eine kleine Nebenjob machen und in den Ferien arbeiten?

Du wohnst zu Hause. Zur Schule kannst Du mit dem Fahrrad fahren.

fairytales  31.03.2011, 11:10

Wenn er/sie Miete von 370 Euro zahlen muss, glaube ich kaum, dass er/sie noch bei den Eltern wohnt :) Und Schule ist im Übrigen durchaus ein Vollzeit-Job. Da wird man nebenbei auf keinen Fall reich! Wenn überhaupt...

Wolpertinger  31.03.2011, 11:21
@fairytales

Bildung sollte jedem zustehen.

Das ist sogar in unserem Grundgesetz verankert.

 

Als erstes solltest Du das Bafög-Gesetz lesen

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php , damit Du weißt wem es zu steht und wem nicht.

Danach solltest Du nach einer Beratungsstelle suchen, die dich dabei Unterstützen einen Einspruch zu schreiben.

Sobald Du Schülerin bist, steht die kein ALG2 mehr zu und auch kein ALG1 den Du bist ja nicht mehr Arbeitslos.

 

 

Bingo,du hast das richtige Wort erwähnt,Wohngeld.