Geht das: Arbeitslos, dann gearbeitet, wiederum arbeitslos (ALG I)?

6 Antworten

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Wenn du noch einen "Restanspruch" hast, lebt dieser wieder auf. Eine Neuberechnung würde erst erfolgen, wenn du wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hättest.

peterpanik90 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 12:11

Alles klar, dann habe ich noch diesen Restanspruch weil ich bisher nur 3 Monate lang ALG I bekommen habe. Danke dir!

Du kannst innerhalb 5 Jahre deinen alten ALG I Anspruch wieder beantragen. Dann wird dir die Restdauer gutgeschrieben und in gleicher Höhe gezahlt wie damals, weil du durch 2 Monate Arbeit keinen neuen Anspruch erworben hast.

peterpanik90 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 17:46

Ah, vielen dank für die Antwort. Ist ja alles nicht Spruchreif, aber so kann ich mich von vornherein schon mal informieren.

Wie lange hast du Arbeitslosengeld bezogen? Das ist denke ich mal auch ausschlaggebend. ALGII gibt es ja erst wenn du mindestens 12 Monate durchgehend arbeitslos warst oder wenn ALG1 nicht reicht. Da Zeitarbeitsfirmen eh nicht so toll zahlen wirst du wohl ALG1 bekommen und ALG2 zusätzlich beantragen müssen als Aufstocker.

peterpanik90 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 17:30

Also ich war vorher 5 Monate arbeitslos und seit dem 07.01.2013 wieder angestellt.

kommt darauf an wielange du alg I schon bekommen hast, nach einem jahr wird man ausgesteuert und dann alg II

Schau in den letzten Bescheid, wie lange Du Anspruch hattest, das geht daraus hervor.