Geht das: Arbeitslos, dann gearbeitet, wiederum arbeitslos (ALG I)?
Moin,
folgende Frage:
Wenn ich arbeitslos war und schon ALG I bezogen habe, dann durch eine Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsplatz vermittelt bekommen habe, bei welchem ich ca. 2 Monate (6 Monate Probezeit) war und dann gekündigt werde. Dazu bin ich seit 3 Wochen krankgeschrieben, aber die können sich ja irgendwas ausdenken.
Meine Frage ist nun, falls ich wegen div. Gründen gekündigt werden sollte, kann ich dann ALG I beantragen und in welcher Höhe werde ich dann Leistungen erhalten? So wie vorher?Oder habe ich die Möglichkeit ALG II zu beantragen? Ich wohn noch zu Hause, aber zahle meinem Vater jeden Monat eine Art "Miete".
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.
Danke
6 Antworten
Wenn du noch einen "Restanspruch" hast, lebt dieser wieder auf. Eine Neuberechnung würde erst erfolgen, wenn du wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hättest.
Alles klar, dann habe ich noch diesen Restanspruch weil ich bisher nur 3 Monate lang ALG I bekommen habe. Danke dir!
Du kannst innerhalb 5 Jahre deinen alten ALG I Anspruch wieder beantragen. Dann wird dir die Restdauer gutgeschrieben und in gleicher Höhe gezahlt wie damals, weil du durch 2 Monate Arbeit keinen neuen Anspruch erworben hast.
gerne
Wie lange hast du Arbeitslosengeld bezogen? Das ist denke ich mal auch ausschlaggebend. ALGII gibt es ja erst wenn du mindestens 12 Monate durchgehend arbeitslos warst oder wenn ALG1 nicht reicht. Da Zeitarbeitsfirmen eh nicht so toll zahlen wirst du wohl ALG1 bekommen und ALG2 zusätzlich beantragen müssen als Aufstocker.
Also ich war vorher 5 Monate arbeitslos und seit dem 07.01.2013 wieder angestellt.
kommt darauf an wielange du alg I schon bekommen hast, nach einem jahr wird man ausgesteuert und dann alg II
Schau in den letzten Bescheid, wie lange Du Anspruch hattest, das geht daraus hervor.
Ah, vielen dank für die Antwort. Ist ja alles nicht Spruchreif, aber so kann ich mich von vornherein schon mal informieren.