Miete vom Lebensunterhalt abgezogen

8 Antworten

Seid Ihr als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, wenn ja würde ich mal bei der ARGE nachfragen, wie Du schreibst steht Dir und deinem Freund sowie eurem Sohn jeweils einen bestimmten Betrag zu.

Bei uns ist es so dass Hartz IV sowie der Mietzuschuss von 2 verschiedenen Ämtern berechnet und auch ausbezahlt wird. Hartz IV von der ARGE und das Wohngeld vom Sozialamt.

Frag mal nach ob das bei Euch auch so ist, nimm aber auf jeden Fall deinen Mietvertrag mit.

DieNadin 
Beitragsersteller
 13.08.2010, 13:21

Ja sind als BG

Um zu sehen, was euch zusteht, muss man Bedarf und Einkommen anschauen:
Bedarf ist 2 x 323 + 1 x 215 + KdU (Kosten der Unterkunft): 861 zuzüglich KdU.
Einkommen ist: KiG (184) EUR, die 100 EUR dürfen nicht berücksichtigt werden. Wenn sonst kein weiteres Einkommen vorliegt (Unterhalt ....), keine anderen Besonderheiten bestehen und auch keine Sanktion verhängt ist, ist der Auszahlungsbetrag deutlich zu niedrig.
=> Widerspruch gegen Bescheid!

DieNadin 
Beitragsersteller
 13.08.2010, 12:59

Nein es liegen keine weiteren eionkünfte vor. kindergeld wird ja mit eingerechnet und elterngeld bekommen wir auch. nur das wird eigentlich nicht mit angerechnet

VirtualSelf  13.08.2010, 13:07
@DieNadin

Elterngeld wird mit dem Teil angerechnet, der 300 EUR (bzw. 150 EUR bei 2 Jahren) übersteigt.

DieNadin 
Beitragsersteller
 13.08.2010, 14:25
@VirtualSelf

Ja das sind 9€ zu viel praktisch

um das beantworten zu können müsste man wissen wie viel elterngeld ihr bekommt? denn da ist nicht alles anrechenfrei. also euer gesammtbedarf liegt bei 984 euro, richtig!? davon wird kindergeld zu 100% angerechnet. verbleibt ein bedarf von ca. 800 euro. fehlen also ganze 200 euro. wenn ihr das elterngeld auf 1 jahr auszahlen lasst, müsste das also 500 euro betragen und wenn ihr es auf 2 jahre auszahlen lasst, müsste es 350 euro betragen. (da je nur der mindestsatz elterngeld anrechenfrei ist) oder habt ihr noch anderes einkommen zb unterhalt?

DieNadin 
Beitragsersteller
 13.08.2010, 13:22

Elterngeld bekomme ich monatl. 159 und Kindergeld die 184, bekommen kein unterhalt

ivonne82  13.08.2010, 15:24
@DieNadin

wenn ihr wirklich kein anderes einkommen habt, hat sich die arge warscheinlich verrechnet. legt schriftlich wiederspruch gegen den bescheid ein.

Eigentlich ist das nicht zulässig. Geh zum Amt und frage nach.

Das ist schon richtig berechnet worden.

VirtualSelf  13.08.2010, 12:58

Das weißt du woher?
600 EUR decken nicht einmal den Regelleistungs-Bedarf, selbst wenn 1x KiG berücksichtigt ist.