Miete vom Lebensunterhalt abgezogen
Hallo, und zwar haben wir folgendes Problem. Mein Freund, ich und unser Sohn beziehen leider Hartz IV. Nun ist es so das wir zu dritt zur 600€ ausgezahlt bekommen. Laut unserem Bescheid stehen mir und meinem Freund bei 323 zu und unserem Sohn glaube 215 oder so. Und davon wird noch die Miete abgezogen. Das ist doch nicht rechtens, oder? Wie kann es sein das von unserem Geld zum Leben noch die Miete abgezogen wird? Mein Freund macht noch eine Nebenbeschäftigung auf 100€ Basis, was er laut AA dazuverdienen darf.
Hoffe mir kann wer helfen.
8 Antworten
Seid Ihr als Bedarfsgemeinschaft anerkannt, wenn ja würde ich mal bei der ARGE nachfragen, wie Du schreibst steht Dir und deinem Freund sowie eurem Sohn jeweils einen bestimmten Betrag zu.
Bei uns ist es so dass Hartz IV sowie der Mietzuschuss von 2 verschiedenen Ämtern berechnet und auch ausbezahlt wird. Hartz IV von der ARGE und das Wohngeld vom Sozialamt.
Frag mal nach ob das bei Euch auch so ist, nimm aber auf jeden Fall deinen Mietvertrag mit.
Ja sind als BG
Um zu sehen, was euch zusteht, muss man Bedarf und Einkommen anschauen:
Bedarf ist 2 x 323 + 1 x 215 + KdU (Kosten der Unterkunft): 861 zuzüglich KdU.
Einkommen ist: KiG (184) EUR, die 100 EUR dürfen nicht berücksichtigt werden. Wenn sonst kein weiteres Einkommen vorliegt (Unterhalt ....), keine anderen Besonderheiten bestehen und auch keine Sanktion verhängt ist, ist der Auszahlungsbetrag deutlich zu niedrig.
=> Widerspruch gegen Bescheid!
Elterngeld wird mit dem Teil angerechnet, der 300 EUR (bzw. 150 EUR bei 2 Jahren) übersteigt.
Ja das sind 9€ zu viel praktisch
um das beantworten zu können müsste man wissen wie viel elterngeld ihr bekommt? denn da ist nicht alles anrechenfrei. also euer gesammtbedarf liegt bei 984 euro, richtig!? davon wird kindergeld zu 100% angerechnet. verbleibt ein bedarf von ca. 800 euro. fehlen also ganze 200 euro. wenn ihr das elterngeld auf 1 jahr auszahlen lasst, müsste das also 500 euro betragen und wenn ihr es auf 2 jahre auszahlen lasst, müsste es 350 euro betragen. (da je nur der mindestsatz elterngeld anrechenfrei ist) oder habt ihr noch anderes einkommen zb unterhalt?
Elterngeld bekomme ich monatl. 159 und Kindergeld die 184, bekommen kein unterhalt
wenn ihr wirklich kein anderes einkommen habt, hat sich die arge warscheinlich verrechnet. legt schriftlich wiederspruch gegen den bescheid ein.
Eigentlich ist das nicht zulässig. Geh zum Amt und frage nach.
Das ist schon richtig berechnet worden.
Das weißt du woher?
600 EUR decken nicht einmal den Regelleistungs-Bedarf, selbst wenn 1x KiG berücksichtigt ist.
Nein es liegen keine weiteren eionkünfte vor. kindergeld wird ja mit eingerechnet und elterngeld bekommen wir auch. nur das wird eigentlich nicht mit angerechnet