Miete später zahlen, weil Arbeit später Gehalt zahlt?

10 Antworten

Ich muss dann wohl jetzt jeden Monat Mahngebühren zahlen.

Fataler Irrtum: Tatsächlich ist die Miete gem. § 556b I BGB "spätestens bis zum dritten Werktag" eines jeden Monats im Voraus zu entrichten, hier also fristwahrend zu überweisen oder rechtzeitig eine ausreichende Deckung für eine erteilte Einzugsermächtigung sicherzustellen.

In den weitaus meisten Monaten eines Jahres wärst du am 5. automatisch in Verzug mit der Rechtsfolge, dass dies qualifiziert abgemahnt und bei weiterem Fehlverhalten "wegen nicht unerheblicher Verletzung deiner vertrglichen Pflicht", § 573 II Nr. 1 BGB, deine Kündigung rechtfertigt :-O

Mit Mahngebühren oder lächerlichen Verzugszinsen kämst du also nicht davon :-O

Ich rate dir dringend, entweder mit deinem Arbeitgeber einen demnetsprechenden Vorschuß zum Monatsersten in Höhe der Miet- und BK-(Voraus-)Zahlung zu regeln oder von deinem Sparbuch diese Summe immer auf dem Girokonto stehen zu lassen.

G imager761

13nicole10 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 18:42

Vielen Dank für die Antwort;)

Meine Frage: Kann deswegen irgendwann ne Kündigung ins Haus flattern?

Der Zeitpunkt der Mietzahlung ist rechtlich geregelt, so dass Du verpflichtet bist, die Miete spätestens am 3. Werktag anzuweisen.

Kannst Du das nicht, ist das ein Vertragsverstoß, den der Vermieter mit einer Abmahnung ahnden kann.

Spätestens nach der zweiten Abmahnung kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen.

13nicole10 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 15:05

Danke, das Lastschriftverfahren hat die Wohnungsbaugesellschaft selbst am 05. gelegt, sodass ich nie am 03 .Werktag zahle.

ChristianLE  08.02.2018, 15:12
@13nicole10

Wenn Du einen Dauerauftrag zum 03. einrichtest, dann ist das Geld auch erst am 05. beim Vermieter. Das wäre ausreichend.

13nicole10 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 15:19
@ChristianLE

Ja schon richtig. Nur geht die Miete am 05. ab. Das Datum (jeden 05.) für die Lastschrift hat die Wohnungsbaugesellschaft selbst so eingestellt. Also halten die sich auch nicht an das rechtliche in dem Sinne.

Jack98765  08.02.2018, 15:30
@13nicole10

Wir buchen auch fix am 5. des Monats ein. Ursprünglich war es sogar der 1. des Monats aber aufgrund einer EU-Richtlinie haben wir den Fälligkeitstermin um 4 Tage nach hinten verschoben.

ChristianLE  08.02.2018, 15:33
@13nicole10

Nochmal: Rechtlich ist es so, dass die Miete am 03. Werktag angewiesen werden muss. Rechnet man dann die Banktage ein ist die Miete dann am 05. auf dem Konto. Von daher hält der Vermieter die rechtlichen Grundlagen ein.

Du kannst die Miete aber erst am 06. eines Monats anweisen. Die Miete wäre dann erst am 08. Tag auf dem Konto, was zu spät ist.

imager761  08.02.2018, 19:12
@13nicole10

Das siehst du falsch: Die mietvertragliche Regelung Lastschrifteinzug zum 05. d. M. abgebucht geht der gesetzl. Regelung "Entrichtung" durch Überweisung "spätestens am dritte Werktag" vor.

Wenn die LS aber mangels Deckung nicht eingelöst werden kann, bist du automatisch in Zahlungsverzug.

Nach Abmahnung und im Wiederholungsfall ordentlich kündbar.

Vielleicht hätte man es dir freundlicher sagen können, aber der Vermieter hat Recht, wenn er sagt, dass es dein Problem ist, wenn du erst am 06. Gehalt bekommst. Es liegt in deiner Verantwortung dafür zu sorgen, dass du die Miete pünktlich überweist bzw. das am Abbuchungstag genug Geld auf deinem Konto ist.

Rechtlich gesehen ist es so, dass die Miete spätestens am 03. der Monats vom Konto angewiesen werden muss. Wenn das Unternehmen später abzieht ist das Kulanz, aber man hat kein Recht darauf.

Wegen der Kündigung: Ja, sie kann dir ins Haus flattern, wenn auch erst nach einer Weile. Wenn die Miete ständig pünktlich nicht abgebucht werden kann, ist das eine verspätete Mietzahlung. Dafür kann man einen Mieter erst abmahnen und, wenn sich dann nichts ändert, fristlos kündigen. Bis dahin darf man natürlich zusätzlich zur Miete die ganze Zeit Mahn- und Rückläufergebühren zahlen.

Insofern musst du es irgendwie hinbekommen, dass du entweder deine Miete am 03. selbst überweist oder am 05. genug Geld auf deinem Konto hast. Wenn möglich versuch in den nächsten Monaten so sparsam zu leben, dass du dir eine "2. Miete" ansparst. Vielleicht kann dir ein Haushaltsbuch dabei helfen.

13nicole10 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 17:43

Vielen Dank. Beste Antwort, die ich auf meine Frage bekommen habe. :)

Guten Tag,

nun das Gesetz sagt ja man kann erst bei 2 offenen monatsbeständen gekündigt werden oder wenn der Vertrag halt ausläuft muss der Vermieter nicht verlängern.

Und bei meiner mum ist genauso und kein Richter der Welt würde einen Vermieter dafür recht geben dich zu kündigen.

schleudermaxe  09.02.2018, 09:52

... doch doch, die in meinem Bestand jedefalls halten sich ausnahmsweise einmal an die gesetzgeberischen Vorgaben.

ChristianLE  08.02.2018, 14:54

Da irrst Du dich aber gewaltig. Eine verspätete Mietzahlung stellt einen Vertragsverstoß dar. Hier kann der Vermieter eine Abmahnung und anschließend eine Kündigung aussprechen (§ 543 (3) BGB)

Achraf21072000  08.02.2018, 15:11
@ChristianLE

Jaa ChristianLE nun was kann aber ich dafür wenn mein Gehalt z.B erst am 15 oder am 7ten erst kommt soll man das Geld zaubern

ChristianLE  08.02.2018, 15:14
@Achraf21072000

Dann sprich mit deinem Arbeitgeber. Wie gesagt, die Zahlungsfristen von Mieten sind gesetzlich geregelt. Da besteht gar kein Diskussionsbedarf.

So hart das klingt, aber auf deinen Gehaltseingang muss der Vermieter nicht Rücksicht nehmen.

Pfaffenhofener  08.02.2018, 16:44
@Achraf21072000

Was kann dein Vermieter dafür? Der Vermieter hat den Vertrag mit dir und nicht mit deinem Arbeitgeber! 

Such dir eine andere Arbeit oder eine andere Wohnung, wenn du dich nicht an den Vertrag halten kannst.

13nicole10 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 14:50

Danke :))

Ich verstehe, dass das für dich ungünstig ist, wenn die neue Arbeitsstelle später zahlt. Jedoch betrifft das den Vermieter nicht. Er hat das Recht, die Miete pünktlich zu bekommen und es gibt für ihn keinen Grund, Rücksicht darauf nehmen zu müssen, wenn das Geld später auf dem Konto ist. Hierzu musst du selber eine Lösung finden.

Vielleicht kannst du mit dem neuen Arbeitgeber sprechen, ob es die Möglichkeit gibt, das du das Geld etwas früher bekommst. Oder du leihst dir den Betrag einer Monatsmiete von Freunden, Verwandtschaft oder der Bank, um diese schon zum 1. auf dem Konto zu haben. Das kannst du ja dann mit 10 oder 20€ im Monat wieder zurück zahlen. Und so bist du dann immer ein paar Tage vorher dran mit dem nötigen Kontostand. Du müßtest natürlich darauf achten, dass der Betrag auf dem Konto bleibt.

Du stimmst mir bestimmt zu, dass dieser Vorschlag, oder falls dir etwas anderes einfällt, besser ist als jeden Monat Mahngebühren zu zahlen, um dann doch eine Abmahnung des Vermieters und eventuell eine Kündigung zu riskieren.

Renick  08.02.2018, 18:21

Verstehe dich sehr gut. Jedoch solltest du den Vermieter darüber informieren. Man wird natürlich keineswegs begeistert sein. Aber es ist doch besser, mit offenen Karten zu spielen. So weiß die Verwaltung dann deine Situation und hat die Möglichkeit, dir ein paar Monate Zeit zu lassen, mit dem Geld klar zu kommen.

Außerdem empfehle ich dir, die Erlaubnis der Lastschriftabbuchung zurück zu ziehen für diese Zeit. Das kannst du jederzeit schriftlich gegenüber der Verwaltung erklären. Die Bank verlangt Rücklastschriftgebühren, welche an dich weiter belastet werden. Und diese sind vermeidbar, wenn schon bekannt ist, dass die Lastschrift scheitern wird. Du kannst so dann immer selber überweisen, sobald du das Guthaben auf dem Konto hast.

13nicole10 
Beitragsersteller
 08.02.2018, 17:54

Vielen Dank für die tolle Antwort ! Mit dem neuen Arbeitgeber habe ich sofort darüber gesprochen, wo ich dort eingestellt worden bin. Es wird einem nicht eher überwiesen. Und ich bin auch nicht die einzige Angestellte, die deswegen Probleme mit der Mietzahlung hat. Meine Bank erhöht den Dispo nicht, den ich schon habe und das möchte ich auch nicht und meine Familie frage ich nicht nach ein paar hundert Euro. Das heißt, ich muss erstmal die Mahngebühren zahlen und ne Kündigung riskieren.