Kostgeld bei ALG II

7 Antworten

"Kostgeld" ist irrelevant, da die Gewährung von Verpflegung kein Einkommen im Sinne des SGB II darstellt und daher nicht leistungsmindernd von der ARGE berücksichtigt werden darf. Du hast, wenn du bei deinen Eltern wohnst, zumindest Anspruch auf die volle Regelleistung. Bei den Kosten der Unterkunft kommt es darauf an, ob dir deine Eltern hier etwas (glaubhaft) in Rechnung stellen.

Gehe folgendermaßen vor:
Lasse dir erstens von deinen Eltern schriftlich bestätigen, dass du für die Verpflegung alleine aufzukommen hast und sie dich nicht unterstützen.
Zweitens lasse von deinen Eltern schriftlich bestätigen, dass sie einen angemessen Miteanteil von Dir erwarten.
Diese beiden Erklärungen muss die ARGE akzeptieren.

Da du mit deinen Eltern lediglich eine Haushalts- jedoch keine Bedarfsgemeinschaft begründest, steht dir dann sowohl der volle Regelsatz als auch anteilig KdU (Kosten der Unterkunft) zu.
Gar nicht erst von Kostgeld und Ähnlichem bei der ARGE anfangen, denn damit fährst du auf Grund unvorteilhafter Anrechnungsregelungen schlechter.

aimee81 
Beitragsersteller
 12.11.2009, 16:54

Vielen Dank für eure Antworten!

Zu VirtualSelf: Wie sollte das Schreiben aussehen? Wie hoch kann der angemessene Mietanteil sein? Kann ich den Mietanteil (inkl. Verpflegung) auf ca. 250,-€ ansetzen? Meine Eltern haben ein Eigenheim, ich habe jedoch nur ein 1 Zimmer, Küche, Bad usw. nutzen wir gemeinsam.

Aber meinen "normalen Regelsatz" bekomme ich doch zusätzlich, oder?

Kostgeld sollte man durch die im Haushalt lebenden Personen teilen. Alles zusammenrechnen (Miete, Strom, Telefon, Lebensmittel, Versicherung...) und dann durch 3 teilen, wenn ihr zu dritt seit.

Eine Quittung und ein Vertrag zwischen dir und deinen Eltern plus Zahltag, wäre am einfachsten.

ich denke so ein schreiben sollte reichen. wie wollen die das denn sonst haben...

ich musste damals auch größe des hauses, qm zahklen, heizkosten etc angeben, von meinem elternhaus, die haben das dann selber abgerechnet

Versuche es bitte etwas förmlicher ( beamterdeutsch ). Bei Kost und Unterkunft sind 100€ etwas eng bemessen.