Miete früher zahlen
Erstmal hallo, ich zahle seit November 2013 immer pünktlich zum 15. des Monats meine Miete. Vertraglich geregelt ist wie es scheinbar grundsätzlich ist, bis zum 3. Werktag jeden Monats. Das ich zum 15. die Miete zahle wurde ( leider ) nur mündlich vereinbart. Dies funktionierte aber bis zum heutigen Tag, also mittlerweile 18 Monate! Jetzt will der Vermieter auf einmal die Miete zum 1. des Monats. Dadurch entsteht bei mir eine Doppelbelastung. Kann der Vermieter das einfach so machen? Vielen Dank im voraus!
6 Antworten
Wenn es keine schriftliche oder bweisbare Verinbarung gibt, muss in Zukunft die Miete spätestens am dritten Werktag beim Vermieter sein.
Um nicht Grund für eine Kündigung wegen ständig verspäteter Mietzahlung zu riskieren sollte die Miete bis zum dritten Werktag beim Vermieter sein.
MfG
Die Tatsache, dass Du die Miete zum 15. des Monats zahlen kannst, dürfte reine Kulanz des Vermieter sein.
Demnach kann er natürlich auch fordern, dass die Miete bis zum 3. Werktag gezahlt wird.
Natürlich kann Dein Vermieter die Miete bis spätestens zum 3. Werktag haben wollen. Wenn Du bisher immer am 15. bezahlt hast, so war er wohl damit einverstanden, sonst hätte er schon früher reklamiert.
Was für eine Doppelbelastung entsteht für Dich? Du musst eben einmal im Monat die Miete bezahlen.
15.4. Miete 1.5. Miete = doppelt. Zumindest in diesem Monat, angekündigt wurde mir das heute!
Warum sollte er das nicht machen können? Steht eigentlich in jedem Mietvertrag so. Wenn zwischen euch die bisherige Regelung nur mündlich bestand, kannst du nicht viel machen. Was spricht denn bei dir gegen eine Zahlung bis zum 3. Werktag?
Da scheinbar nicht vertraglich geregelt ist das Du die Miete erst zum 15. des Monats zahlen darfst ist das nicht pünktlich, sondern permanent verspätet.
Was den Vermieter zur Kündigung berechtigt. Nach erfolgloser Abmahnung sogar zur fristlosen.
Der Vermieter kann per Gesetz die Miete im Voraus, jedoch spätestens am 3. Werk- bzw. Bankbuchungstag des Monats verlangen.