Miete bei den Eltern...Recht auf Zimmerschlüssel?
Hey Leute,
ich bin volljährig und wohne noch bei meinen Eltern, da alles andere finanziell nicht machbar ist. Nun gibt es da das Problem das ich einen relativ langen arbeitstag (8-18 Uhr) und jeweils eine stunde fahrt habe. in diesen 12 stunden hat meine mutter genug zeit in meinem zimmer rumzusuchen, was sie auch fast täglich macht. mittlerweile habe ich auch erfahren das sie sogar täglich Bilder davon macht.
Nun ist die Frage ob ich gesetzlich das Recht auf einen Zimmerschlüssel habe. Falls das eine Rolle spielt: ich zahle 250€ Miete im Monat. Habe im Internet dazu leider nichts eindeutiges gefunden.
Vielen Dank im Vorraus,
BlazeHD
17 Antworten
Statt im Internet zu suchen, sollten Sie das peinlich krankhafte Schnüffeln durch die Installation eines Zimmertürschlosses, zu dem Sie alleine den Schlüssel besitzen, verwehren! Als reifem erwachsenm Menschen steht Ihnen das Recht auf die Wahrung Ihrer Intimsphäre auch innerhalb der Familie zu; dies zunächst völlig frei von rechtlichen Überlegungen und sich daraus evtl. ergebenden Konsequenzen.
Es liegt dem Anschein nach ein Mietvertrag vor (der möglicherweise nicht schriftlich, sondern mündlich vereinbart wurde). Daher hat Deine Mutter als Vermieterin in Deiner Bude nichts zu suchen, außer es ist Gefahr im Verzug (Feuer, Wasserrohrbruch).
Wenn Mutter uneinsichtig ist und ein Gespräch nichts bringt, besorg Dir entweder ein Steckschloß, falls es sich um ein gewöhnliches Zimmertürschloß mit Bartschlüssel handelt, oder bau einen anderen Zylinder ein, falls ein Zylinderschloß verbaut ist.
Selbstverständlich hast Du ein Recht auf einen Zimmerschlüssel! Du bist volljährig und zahlst Miete. Selbst Jugendliche haben ein Anrecht darauf, mal ihr Zimmer abschließen zu können. Vielleicht geht Deine Mutter aber auch nur rein um aufzuräumen. Wozu sollen die Fotos denn sein? Auf jeden Fall würde ich mir einen Schlüssel besorgen. Das würde ich der Mutter unmissverständlich klar machen. Ansonsten bau das Schloß aus und nehm es mit zu einem Schlüsseldienst, der Dir einen Schlüssel macht.
Baue ein neues Türschloss mit Schließzylinder in deine Zimmertür. Damit ist das Problem diskussionslos erledigt. Das alte Schloss aufheben! Wenn du willst, dann kannst du ja deinen Vermieter mit einer Ersatzvornahme und Verrechnung im Monat April überraschen, nachdem du deine Mangelbeschwerde nachweisbar übermittelt und eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt hattest.
Jeder Mieter kann seine Mietsache gegen Zutritt Dritter sichern. Der Mieter hat in seiner Mietsache Hausrecht.
Es ist vielleicht in Ordnung, wenn Deine Mutter für den Notfall einen Zimmerschlüssel hat. Das gibt ihr aber noch lange nicht das Recht, während Deiner Abwesenheit ungefragt in Deinem Zimmer irgend etwas zu suchen. Insbesondere dann, wenn Du noch Miete bezahlst.