Auto abholen, anmelden, MFK, fahren?

6 Antworten

Hi.

Also ich kann dir nur das prinzip wie wir es in deutschland handhaben erklären. Aber kann mir vorstellen das es in der schweiz ähnlich ist.

In deutschland kannst du grundlegend ein kurzkennzeichen von der versicherung holen. Gilt i.d. 5 tage und ist auch ohne passende HU oder wie ihr sagt MFK gültig. Hier wäre abzuklären was die schweiz zu sagt.

Ansonsten bleibt immernoch die möglichkeit mit einem autoanhänger.

Um dieses kennzeichen zu holen musst du zuerst zur versicherung. Die geben dir eine nummer und mit der gehst zur zulassungstelle und meldest das fahrzeug an.

Wenn das auto geholt hast machst du das gleiche nochmal um das reguläre kennzeichen zu bekommen. Natürlich muss dann der nachweis zur bestandenen HU/MFK erbracht werden

Apolon  11.03.2018, 00:38
In deutschland kannst du grundlegend ein kurzkennzeichen von der versicherung holen.

Dies war einmal.

Heute bekommt man nur noch ein Kurzzeitkennzeichen, wenn das Fahrzeug noch eine Tüv-Abnahme hat.

imVergleichmit 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 00:05

ok, die Fahezeugpapiere müsste ich der Versicherung wohl in Kopie zustellen oder? Sie sollten ja wissen um welches Fahrzeug es sich handelt, dass ich überführen will - oder?

Clausdeluxe  11.03.2018, 00:11
@imVergleichmit

Grundlegrnd braucht die vers. In dt.land nur die art des fahrzeugs(pkw,lkw,etc.) Die art des Kennzeichens(amtl. Kennzeichen, kurzkennzeichen,saison,etc.)

und Natürlich deine personendaten.

Die daten des fahrzeuges sind erst bei der anmeldung für das amtl. Kennzeichen erforderlich. So kenne ich das.

Zur sicherheit solltest du den fahrzeugschein mit zur versicherung nehmen.

Clausdeluxe  11.03.2018, 00:16
@Clausdeluxe

Du holst von der Versicherung auch nur eine elektronische Nummer.

Bei uns heißt das eVbnummer

-elektronische Versicherungsbestätigung-

Mit der wird bestätigt das du von einer Versicherung einen Schutz bekommst.

Dann musst zur Zulassungsstelle und das kurzen Zeichen Hokennen

Was da für Angaben notwendig sind kann ich nicht 100% sagen. Aber ich kann mir gut vorstellen das Sortiment die Papiere eine Rolle spielen 😊

Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, darf es auch nicht abgeschleppt werden. Da ist nur der Transport auf einem Hänger möglich.

Woher weißt du denn dass du es überhaupt noch zulassen kannst? Vielleicht gibt es ja auch Mängel, die es gar nicht mehr lohnt, die Reparatur auszuführen.

Gehe einfach zu deinem zuständigen Strassenverkehrsamt in der CH und erkundige dich dort, da wird dir geholfen..
Dein Kennzeichen hast ja noch, dann wirst du aufgeboten und machst deine MFK..
Und wenn jemand mit der Frage nichts anfangen kann, einfach nicht antworten...

Eine Bitte für die Zukunft.

Wenn es sich nicht um deutsche Gesetze handelt, schreibe uns bitte das entsprechende Land dazu.

Den Begriff MFK kennen wir in Deutschland nicht, also muss es sich wohl um ein Deutschsprachiges Land handeln. Österreich oder Schweiz.

Sali

Ich kaufe ab und zu von Privaten Autos für mich selber. Am einfachsten ist es, wenn Du Dir zum Holen bei einer Garage eine U-Nummer ausborgen kannst. Die Chance, dass Du die für einen Tag bekommst, ist dann am grössten, wenn man Dich oder Deine Familie dort schon gut kennt oder wenn Du den Wagen anschliessend für die MFK dort aufbereiten lässt.

Vielleicht hast Du ja einen Bekannten, der in einer Garage arbeitet. Wenn er mitkommt, bezahlst Du ihm dafür mal ein feines Nachtessen.

Wenn der Vorbesitzer den Wagen noch eingelöst hat, kann es sein, dass er Dir erlaubt, mit seiner Nummer nach Hause zu fahren. In diesem Fall lässt der Vorbesitzer den Wagen an diesem Tag abstempeln, an dem ihr das Abholen abgemacht hat. Du kannst dann den Wagen bis nachts um 24 Uhr noch fahren. Die Nummer müsstest Du ihm dann sofort zurückschicken oder zurückbringen.

In vielen Kantonen kannst Du einen Wagen auch einlösen, wenn die MFK abgelaufen ist. Du bekommst dann beim Einlösen auf der MFK gleich einen Vorführtermin in einigen Wochen, der aber nicht verschoben werden kann.

In diesem Fall brauchst Du im Voraus den Fahrzeugausweis, damit Du bei der Versicherungen einen Versicherungsausweis bestellen kannst. Dem Vorbesitzer bietet man dafür eine Anzahlung an, wenn er den Fahrzeugausweis dafür im Voraus Dir zuschickt. Damit kannst Du den Wagen dann auf Deine Nummer einlösen. Den Rest bezahlst Du dann beim Abholen.

Du könntest den Wagen auch nach Hause abschleppen. 90 km sind aber recht weit und die Autobahn dürft ihr ja nicht benützen. Das Abschleppen ist ein gefährliches Manöver.

Ebenfalls möglich wär es, wenn Du Dir einen Wagen mit Anhänger von einem Privaten mietest (z.B. bei Ricardo). Du brauchst dazu aber den Fahrausweis für Anhänger.