Messerangreifer mit Auto umfahren Notwehr?

Nutzer172  26.06.2021, 20:33

Was für Bilder?

Poli22er 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 20:34

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5 Antworten

Bei Notwehr ist keine Verhältnismäßigkeit geboten. Die Handlung muss nur erforderlich sein, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden. Siehe § 32 StGB.

Ich behaupte, dass das in diesem Fall legitim gewesen wäre. Aber von der Ausführung her so gut wie unmöglich. Der Täter steht ja nicht wie angewurzelt an einer Stelle und wartet, bis sich jemand ins Auto setzt und ihn überfahren will.

Die Verhältnismäßigkeit spielt bei Notwehr keine Rolle. Es muss nur erforderlich sein. Erforderlichkeit = das mildeste, aber gleichzeitig geeignetste Mittel. Wenn man anders eben nicht zum Ziel kommt um den rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Ich persönlich würde sagen ja, es wäre Notwehr/Nothilfe. Was für ein Mittel, was aber gleichzeitig geeignet und milder ist, hätte man sonst um den Täter zu stoppen?

Es gibt bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit sondern nur Gebotenheit und Erforderlichkeit.

Wäre es als Notwehr anerkannt worden wenn junge Männer versucht hätten mit den eigenen Wagen den Täter umzufahren

Nachdem der Täter bereits Leute ermordet hat und weitere ermorden wollte, ja.

  1. Wenn der Täter völlig allein auf der Strasse ist hast du keinen Grund ihn zu überfahren.
  2. Greift er jemand an darfst du nicht einfach alle Personen auf der Strasse über den Haufen schrubben.
  3. Fährst du mit 150 auf der Autobqahn und er taucht plötzlich mit einem Messer auf der Fahrbahn auf brauchst du nicht zu bremsen.

Das ist jetzt nicht dein Ernst. Wozu haben wir die Polizei? Nur die darf so einem Typen in den Oberschenkel schießen. Wenn du deinen Faden mal weiter spinnst, dann dürfte jeder sich befugt sehen, den besten Kumpel zur Verteidigung mit dem eigenen Fahrzeug zu unterstützen. Wir sind hier nicht in Wild West.