Wie wird Krankheit beim Aufstiegs Bafög geregelt?
Hallo,
wie sieht es mit der Rückzahlung beim Aufstiegsbafög aus wenn man krank ist? Ich fehle leider mehr als 30 % aktuell da ich attestiert erkrankt bin und nicht am Unterricht teilnehmen darf. Jetzt habe ich die Sorge, dass ich nun zu einer Rückzahlung gefordert werde?
Hat da vielleicht jemand mehr Ahnung? Vielen lieben dank im Voraus! :)
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
BAföG
Hallo,
wenn du deine Ausbildung nicht korrekt durchführen kannst wegen Krankheit steht dir auch kein Bafög zu. Die magische Grenze sind hier 3 Monate. Man will dich nicht bestrafen, aber wenn du krank bist und 1/3 nicht teilnehmen kannst, solltest du lieber pausieren, gesund werden und dann den Bildungabschnitt wieder aufnehmen.